Deutsch-Amerikanischer Almanach

Barbara Boesmiller
The Three Strikes Law - Is It All Symbolic?

1. Einleitung

Ende Februar dieses Jahres wurde in dem brandenburgischen Ort Eberswalde die 12-jährige Ulrike Opfer eines Gewaltverbrechens. Der inzwischen verhaftete mutmaßliche Täter soll das Kind sexuell missbraucht und erdrosselt haben. (vgl. Spiegel Online 2001) Verbrechen wie dieses lösen in der Gesellschaft – in Deutschland wie in anderen Ländern – spontan und quasi reflexhaft den Ruf nach drakonischen Antworten aus: nach dem sprichwörtlichen ‚kurzen Prozess’, nach härteren Strafen oder nach radikal erweiterten Ermittlungsmöglichkeiten.

Im Fall Ulrike wurde sogleich über einen Gentest für alle in Deutschland lebenden Männer diskutiert. (vgl. Jaeger 2001) Die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und dem tatsächlichen Nutzen eines solchen Vorgehens sowie Bedenken gegen einen Eingriff in Persönlichkeitsrechte Unbescholtener spielten dabei keine Rolle mehr. Wichtig schien für einige Tage nur zu sein, dass die Politik handelt und ein Zeichen setzt. Wenn auch nicht in diesem Fall, so folgt die Reaktion der Politik oft genug solchen Verhaltensmustern der Öffentlichkeit. Ein Beispiel hierfür sind die so genannten Three Strikes Laws in den USA.

Die Bezeichnung für diese Strafgesetze leitet sich aus einer Regel des amerikanischen Volkssports Baseball ab: Wenn der Schlagmann den Ball nicht trifft, wird dies als strike gewertet. Misslingen dem Schlagmann drei Versuche, so muss er vorübergehend vom Spielfeld, er ist also „out“. (vgl. baseball) Im Strafrecht steht „Three Strikes and You’re Out“ für das Prinzip automatischer Höchststrafen, also dafür, dass zweimal Vorbestrafte nach einem dritten Delikt zu einer lebenslangen beziehungsweise extrem langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden können. (vgl. Walther 1996, S.8 sowie [1] ) Dabei muss es sich zumindest bei den ersten beiden Vergehen um schwere Straftaten handeln. Zwar haben nicht alle US-Bundesstaaten solche Sondergesetze erlassen und auch deren genaue Ausgestaltung variiert von Staat zu Staat. Wo vorhanden, wurden sie jedoch Ende des 20.Jahrhunderts in einem gesellschaftlichen Klima eingeführt, das angesichts einer steigenden Verbrechensrate von zunehmender Angst und einer „increasingly conservative, hard-line public policy.“ (Barlow, 1995, S. 2) gekennzeichnet war. Zudem spielten, wie im Fall Ulrike, Gewalttaten eine Rolle, die besonders großes Aufsehen erregten. (vgl. Estrich 1998, S. 65 sowie Krisberg 1994, S. 45) Sowohl der Automatismus solcher Gesetze als auch das emotional geforderte drastische Durchgreifen werfen die Frage nach deren Verhältnismäßigkeit, Sinn und Nutzen, nach den genauen Hintergründen ihrer Entstehung auf. Eine Antwort lässt sich mit Hilfe von Kriminalstatistiken oder juristischen Analysen, aber genauso aus der Sicht der Kulturwissenschaft geben. Denn die Three Strikes Laws müssen vor allem auch als politisches Symbol verstanden werden, das als unmittelbares Zeichen staatlicher Problembeherrschung Sofort-Wirkung bei der Verbrechensbekämpfung verspricht, während Erfolg oder Misserfolg der Implementierung des Gesetzes sich erst später erweisen können.

Um sich dem Phänomen in dieser Sichtweise zu nähern, wird zunächst die geschichtliche Entwicklung skizziert, in deren Folge diese Gesetze entstanden. Des weiteren dient eine Gegenüberstellung der Argumente für und wider das Gesetz sowie der Versuch einer Bestandsaufnahme am Beispiel Kaliforniens dazu, den Symbolcharakter zu beleuchten. Ein Blick auf die Haltung deutscher Bundestags-Parteien zum Three Strikes Law zeigt schließlich, ob ein solches Prinzip auch hierzulande als mögliches politisch-juristisches Instrument gesehen wird.

2. Die Three Strikes Laws der 1990er Jahre

2.1. Die geschichtliche Entwicklung

Hinter den Vorläufern des Three Strikes Law standen zwei Denkansätze: Zum einen, Wiederholungstäter härter zu bestrafen, zum anderen, bei einer bestimmten Tatkategorie ohne Rücksicht auf die Umstände eine festgelegte Mindeststrafe zu verhängen. Beide Absichten sind so alt wie die Vereinigten Staaten selbst. „Federal mandatory minimums date back to 1790“ (Kaminer 1994, S. 7) und schon im Jahre 1796 gab es in Virginia eine „forerunner three-strikes provision“. Im 19.Jahrhundert hatten die meisten Bundesstaaten „statutes that enhanced punishment for previous felons.“ (Zeigler 1996, S. 7) Im Jahre 1926 schließlich wurde im Staat New York das „Baumes Law“ erlassen, das lebenslange Haft nach einer vierten Straftat vorsah und von mehreren anderen Staaten übernommen wurde. (vgl. Friedman 1993, S. 410 sowie Zeigler 1996, S. 7) In Kalifornien existierte zwischen 1927 und 1935 ebenfalls eines dieser so genannten „Habitual Offender Statutes“ und „Eleven other states in that era had similar statutes in effect that were designed to sentence nonviolent third time offenders to life imprisonment.“ (Zeigler 1996, S. 7) Im Unterschied zu damals zielen die heute existierenden Three Strikes Laws nicht nur auf die Ausschaltung von Mehrfachtätern, sondern in besonderem Maße von Gewaltverbrechern. Darüber hinaus ist der Gedanke der Rehabilitation stark zurück gedrängt worden. (vgl. Zeigler 1996, S. 7) Entscheidend ist zudem, dass diesen Gesetzen die Theorie der selective incapacitation zu Grunde liegt, die Annahme also, dass man durch selektive Zumessung von Freiheitsstrafen den verhältnismäßig kleinen Teil von Verbrechern trifft, der für einen überproportional großen Teil der Delikte verantwortlich ist - wodurch er auch die höchsten Kosten verursacht – und diese besonders aktiven Täter besonders lange ‚unschädlich’ macht. (vgl. Busch 1988, S. 1 und 85 sowie Zeigler 1996, S. 7 sowie Walther 1996, S. 8) Vorausgegangen sind dieser Idee und ihrer Umsetzung „(...) several paradigm shifts during the nation’s history in how criminal justice has been perceived.“ (Saint-Germain 1996, S. 59) Die Reformdebatten, die nach dem amerikanischen Bürgerkrieg einsetzten, waren zunächst von der Idee gekennzeichnet, ein mechanisches System festgelegter Gefängnisstrafen durch flexiblere Modelle zu ersetzen, die es zuließen, auf Faktoren wie die Umstände der Tat einzugehen. In der Progressive Era, der liberalen Reformbewegung zu Beginn des 20.Jahrhunderts, bekamen der Gedanke der Rehabilitation von Straftätern und die Hoffnung, durch richtige ‚Behandlung’ der Verurteilten weitere Delikte zu vermeiden, zusätzliches Gewicht. Erst in den 1960er und 70er Jahren begannen Politik, Wissenschaft und die Gesellschaft, diese flexibleren Strafmodelle in Frage zu stellen. (vgl. Saint-Germain 1996, S. 59ff) Unter anderem vor dem Hintergrund steigender Kriminalitätsraten setzte eine Gegenbewegung ein, die eine allzu differenzierte Bewertungspraxis der Straftaten beseitigen wollte und in den Sentencing Reform Act von 1984 mündete. (vgl Saint-Germain 1996, S. 63 sowie Estrich 1998, S. 71) Seitdem wurden die Bundesgesetze „even „tougher“ [...] [and] The move to mandatory terms and tougher punishment has dominated state politics as well.“ (Estrich 1998, S. 73) Unter den Präsidenten Reagan und Bush senior setzte sich die schon erwähnte „increasingly conservative, hard-line public policy“ endgültig durch. (Barlow 1995, S. 2) Platt beschreibt diesen Umschwung so: „By 1992, the traditional liberal agenda on crime – prevention, [...] mediation, rehabilitation [...] - had, like liberalism itself, disappeared from official political discourse.“ (Platt 1994, S. 3)

Ende des 20. Jahrhunderts vollführten die USA also eine strafrechtliche ‚Rolle rückwärts’, Beckett verzeichnet „[a] more pessimistic mood that characterizes contemporary penology.“ (Becket 1997, S. 9 sowie vgl. Barlow 1995, S. 6) Auch Barlow sieht den Gedanken, das Problem der Kriminalität durch Rehabilitation der Straftäter verringern zu können, verblassen: „A „new penology“ has been taking shape [...] that focuses on the management of unruly groups at minimum cost.“ (Barlow 1995, S. 6) Angesichts einer wachsenden „moral panic about crime and lawlessness“ (Platt 1994, S. 3) antwortete die Politik mit immer drastischeren Gesetzen – wie etwa den Three Strikes Laws.

2.2 Der „Violent Crime Control and Law Enforcement Act“ 1994

(Saint-Germain 1996, S. 57)

Noch vor Kongress und Senat der Vereinigten Staaten war es der Bundesstaat Washington, der im November 1993 das erste Three Strikes Law der 1990er Jahre erließ. (vgl. Kaminer 1994, S. 2 sowie Austin 1996, S. 163 und [2]) Bei einer Volksabstimmung votierten 77 Prozent der Bürger für das Gesetz, das neben Bürgerinitiativen auch von der einflussreichen Waffenlobby unter Führung der National Rifle Association unterstützt wurde. (Surette 1996, S. 179) Angesichts des einsetzenden Wirtschaftsaufschwungs in den USA hatten die finanziellen Sorgen der Bürger deutlich nachgelassen und andere Themen Priorität erlangt. In einer Umfrage des National Opinion Research Center stimmten beispielsweise 81 Prozent der Befragten der Antwort zu, „’courts do not deal harshly enough with criminals’“ und „Sixty percent of people responding to a Time/CNN poll [...] said they favored building new prisons even at the cost of a significant tax increase.“ (beides Kaminer 1994, S. 10 sowie vgl. Mauer 1994, S. 17) Krisberg attestiert der amerikanischen Bevölkerung eine fast hysterische Reaktion auf Kriminalität und Gewalt, für die es keinerlei rationale Anhaltspunkte gab. Denn: „Levels of violent crime in 1992 were similar to those recorded a decade ago. [...] The rate of property crimes was at the lowest level since [...] 1973. Rates for violent crimes such as rape, robbery and assault were lower than those reported ten years ago.“ (Krisberg 1994, S. 39)

Der demokratische Präsident Clinton, in dessen Wahlprogramm aus dem Jahr 1992 das Thema Kriminalität nur auf sechs von 172 Seiten angesprochen wurde, entdeckte angesichts der skizzierten Stimmung in der Bevölkerung ein Jahr später aber den politischen Wert des Kampfes gegen das Verbrechen. (vgl. Poveda, 1994, S. 76f) Er war „(...) willing to give people the „tough“ law-enforcement measures they seem to want [...] and the Senate [...] [was] even more anxious to demonstrate toughness on crime.“ (Kaminer 1994, S. 4)

Das Resultat war der „Violent Crime Control and Law Enforcement Act“ von 1994, der einen „bipartisan proposal known by its popular name of ‘Three Strikes and You’re Out.’“ enthielt. (Saint-Germain 1996, S.68) Lebenslange Haft sollten damit Straftäter erhalten, die bestimmte schwerwiegende (Gewalt-)Vergehen wie bewaffneten Raub verübt und zuvor bereits Haftstrafen wegen zweier oder mehrerer Gewaltverbrechen beziehungsweise eines Gewalt- und eines Drogendeliktes verbüßt hatten. (vgl. Saint-Germain 1996, S.68)Republikanische Politiker sprachen trotz ihrer Zustimmung zu dem Gesetz bald von „liberal social programs“ der Clinton-Regierung. (Barlow 1995, S. 2)

2.3 Das Three Strikes Law des Staates Kalifornien

Zu Beginn der 1990er Jahre hatte in Kalifornien ein Geschäftsmann, dessen Tochter einem vorbestraften Gewaltverbrecher zum Opfer gefallen war, eine öffentliche Kampagne für ein Three Strikes Law begonnen. Durchsetzen konnte er sein Anliegen jedoch erst im Zuge des Entsetzens über den Sexualmord an der 12 Jahre alten Polly Klaas im Jahr 1993. Schätzungen zufolge waren zu diesem Zeitpunkt mehr als 80 Prozent der Amerikaner für ein Three Strikes Law. (vgl. Krisberg 1994, S. 45 sowie Surette 1996 S. 179) Der kalifornische Gouverneur Pete Wilson, der öffentlich auch das Prinzip „’one strike and you’re out’“ (Kaminer 1995, S. 33) gefordert hatte, unterzeichnete das Gesetz Anfang März 1994. Im November bestätigten die Einwohner des Staates Kalifornien diesen Schritt, sie stimmten mit einer Mehrheit von 72 Prozent für das Three Strikes Law. (vgl. Shichor 1996, S. V sowie Males 1999, S. 1)

Das Gesetz beinhaltete eine Klassifizierung von Straftaten (s. Anhang) – wer nach seinem 16. Lebensjahr zwei schwere Vergehen oder zwei Gewaltverbrechen beziehungsweise jeweils eine Tat aus einer dieser Kategorien begangen hatte, dem drohte eine Haftstrafe von mindestens 25 Jahren bis lebenslänglich. Im Unterschied zum Bundesgesetz und den Strafvorschriften anderer Staaten spielte es in der kalifornische Variante keine Rolle, ob die dritte Tat wiederum ein Gewaltdelikt oder ein anderes schweres Verbrechen war. (vgl. Males 1999, S. 1 und Estrich 1998, S. 73) In einer Studie des RAND-Institutes heißt es dazu: „(...) the law doubles sentences for a second strike, requires that these extended sentences be served in prison (rather than in jail or on probation), and limits ‘good time’ earned during prison to 20 percent of the sentence given (...)“ (Greenwood 1994, S. xi)

Males spricht angesichts dieser kalifornischen Variante des Three Strikes Law von „one of the most punitive sentencing statutes in recent history.“ (Males 1999, S. 1), Wood bezeichnet es als „the nation’s toughest ‚three strikes and you’re out law’“ (Wood 1999, S. 1) und Krisberg stellt übereinstimmend fest: „The proponents [...] correctly claimed that the ballot measure was the toughest sentencing law ever enacted.“ (Krisberg 1994, S. 45)

3. Das Three Strikes Law – Wirksames Strafgesetz oder politisches Symbol?

3.1 Argumente der Befürworter des Gesetzes

3.1.1 Rechtliche Argumente

Aus juristischer Sicht hat jede Haftstrafe in erster Linie die Funktion, einen Verurteilten durch Wegsperren an der Begehung weiterer Straftaten zu hindern. „Ein so definierter Isolationserfolg [...] hängt in seinem Umfang [...] unmittelbar von der hypothetischen kriminellen Aktivität der eingesperrten Personen ab.“ (Busch 1988, S. 1) Den Three Strikes Laws liegt wie erwähnt die Annahme zu Grunde, dass die mit ihrer Hilfe isolierten Kriminellen überaus aktiv sind und die Gesetze daher einen besonders großen Teil von Verbrechen vermeiden. Den gleichen Effekt hat die Tatsache, dass diese Kategorie von Tätern möglichst lange von der Gesellschaft ferngehalten wird. Tatsächlich geht die juristische Forschung seit Ende der 1980er Jahre von der „(...) Existenz einer [solchen] verhältnismäßig kleinen und hochbelasteten Gruppe von Straftätern (...)“ aus. (Busch 1988, S. 85 und [3] )

Ein Gesetz, das dem Rechnung trägt, erscheint daher durchaus sinnvoll. Denn durch selektive Strafvorschriften wie die Three Strikes Laws trifft ein Staat überwiegend diejenige Minderheit der Bevölkerung, die dem Gemeinwesen den größten Schaden zufügt. Die Effizienz des Justizsystems wird zudem dadurch gesteigert, dass festgelegte Strafen für klar kategorisierte Vergehen das Aburteilen eines Täters vereinfachen und beschleunigen: Die Umstände der Tat und soziale Einflussfaktoren müssen nicht mühsam ermittelt und bewertet werden, da sie für die Urteilsfindung nicht von Belang sind.

3.1.2 Politisch-Psychologische Argumente

„Those behind bars cannot commit more crimes and others on the streets might be deterred by fear.“ (zit. bei Surette 1996, S. 197) – mit diesem Satz hat Kaliforniens Gouverneur Pete Wilson 1994 verdeutlicht, welche zwei Vorteile ein Three Strikes Law in seinen Augen hat. Zum einen weiß man besonders uneinsichtige Wiederholungstäter „behind bars“ und die übrige Gesellschaft damit in Sicherheit. Zweitens werden künftige Verbrechen durch Abschreckung – „by fear“ - verhindert und die Chancen der nichtkriminellen Mehrheit auf ein sicheres Zusammenleben damit noch weiter erhöht.

Beide Ziele liegen im verständlichen und durchaus legitimen Interesse eines Politikers. Denn schließlich verspricht jeder Mandatsträger, sich um das Wohl und den Schutz derer zu bemühen, die ihm ihre Stimme und ihr Vertrauen gegeben haben. Je schneller er dabei auf Ängste antwortet und je mehr er die politische Konkurrenz als scheinbar handlungsunfähig entlarven kann, auf desto größeren Zuspruch der Wähler kann er hoffen. Präsident Clinton etwa reagierte mit dem Three Strikes Law flexibel auf durch die Medien übermittelte Sorgen der Bürger und machte den Republikanern gleichzeitig ein traditionell von ihnen besetztes Thema streitig. (vgl. Mauer 1994, S. 18, 20 und 23) Die besondere psychologische Anziehungskraft der Three Strikes Laws ist nun dadurch begründet, dass sie eine ganz intuitive Antwort auf Verbrechen darstellen. Sie entsprechen nicht nur wie alle Strafgesetze dem natürlichen Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung, sondern sind zusätzlich für jeden leicht begreifbar und suggerieren schnelle, effiziente Durchführbarkeit. Zudem zielen sie auf Täter, die als „beyond redemption“ (Surette 1996, S. 179), als „’evil persons’” (Poveda 1994, S. 79 – vgl. dazu auch Beckett 1997, S. 10) wahrgenommen werden und denen daher ein Recht auf Nachsicht oder Hilfe abgesprochen wird.

3.1.3 Finanzielle Argumente

Die Befürworter des Three Strikes Laws ziehen auch den Kostenfaktor als Argument für das Gesetz heran. Die bereits erwähnte effizientere Arbeit der Justiz würde danach genauso Geld einsparen wie das lange Isolieren von Straftätern im Gefängnis. (vgl. Greenwood 1994, S. 1) Nimmt man an, dass die durch das Three Strikes Law Verurteilten in Freiheit weiter überdurchschnittlich kriminell wären, so verhindert ihre Inhaftierung alle Ausgaben, die Gesellschaft und Staat durch ihre Verbrechen entstehen würden – also beispielsweise Krankenhauskosten und Schadensersatz sowie teure polizeiliche Ermittlungen und Einsätze. Eine Studie des National Institute of Justice kam bereits 1987 zu dem Schluss „(...) that each imprisoned offender resulted in a cost savings of $430,000 through reduced criminal activities and crime control costs.“ (Mauer 1994, S. 18 – siehe auch [4] ) Im Bundesstaat Kalifornien sprach die Regierung fünf Jahre nach Einführung des Three Strikes Law von einer Kostenersparnis von $21,7 Milliarden. (vgl. Wood 1999, S. 2)

3.2 Argumente der Gegner des Gesetzes

3.2.1 Rechtliche Gegenargumente

Der Konfliktstoff, den die Three Strikes Laws bergen, wird unter anderem deutlich, wenn man ihre Vereinbarkeit mit der Verfassung der Vereinigten Staaten hinterfragt. Busch sieht durch Gesetze, die auf dem Prinzip der selective incapacitation basieren, in erster Linie die Garantie des „due process of law“ des fünften Verfassungszusatzes berührt: „Unter Hinweis auf diese Bestimmung hat der Supreme Court schon 1937 festgestellt, daß eine gerechte Strafe nicht ausschließlich auf die begangene Tat Bezug nehmen darf, sondern auch Charakter und Neigungen des Täters berücksichtigen muß. [...] [Zudem] hat der Supreme Court schon vor Jahren klargestellt, dass ein ‘fixed and mechanical sentencing‘ unzulässig ist.“ (Busch 1988, S. 296f)

Nach Ansicht von Zeigler und Del Carmen resultiert die juristische Problematik jedoch insbesondere aus dem Verbot des „cruel and unusual punishment“, das im achten Verfassungszusatz und in ähnlicher Form auch in den Verfassungen der Einzelstaaten festgeschrieben ist. (vgl. Zeigler 1996, S. 3) Die Vereinbarkeit der Three Strikes Laws mit diesem Rechtsgrundsatz hängt von dessen jeweiliger Interpretation ab. So befand ein Berufungsgericht im Verfahren People vs. Romero - dem ersten ‚Test’ für das kalifornische Three Strikes Law – im Jahre 1995: „(...) that the ultimate test whether the statute is cruel and unusual [...] can be determinated by the results of California’s initiative referendum [...] in which the voters approved the new three-strikes law by a 72% to 28% margin.“ (Zeigler 1996, S. 4) Argumentiert wurde demnach, dass die deutliche Mehrheit für das Gesetz beweist, dass die Bürger es nicht als grausam und unverhältnismäßig empfinden und sich das Gericht nicht gegen diese Ansicht stellen will.

Das oberste Bundesgericht der USA in Washington kam bei seinen Auslegungen des achten Verfassungszusatzes zu differenzierteren Schlussfolgerungen: Nachdem in Weems vs. United States im Jahre 1910 die „doctrine of proportionality“ geboren wurde – also der Grundsatz „that justice required punishment for crime be graduated and proportioned to the offense.“ (Zeigler 1996, S. 6) - prüften die Bundesrichter 1980 in Rummel vs. Estelle erstmals die Vereinbarkeit eines Vorläufers der heutigen Three Strikes Laws mit der Verfassung. Zwar bestätigten sie mit knapper Mehrheit die lebenslange Haft für den Dreifach-Täter William Rummel aus Texas, im Minderheitenvotum wurde jedoch bereits versucht, vor dem Hintergrund der „doctrine of proportionality“, objektive Prüfkriterien für einen möglichen Verstoß gegen den achten Verfassungszusatz zu entwickeln. (vgl. Zeigler 1996, S. 9 – In Rummel vs. Estelle fiel das Urteil mit 5 zu 4 Stimmen.) In Solem vs. Helm widerriefen die Bundesrichter drei Jahre später „in a dramatic departure [...] a three-strikes life imprisonment sentence.“ (Zeigler 1996, S. 12) und verfeinerten die Kriterien zum so genannten „Helm Test“. (Zeigler 1996, S. 12 - siehe dazu Endnote [5] )

Auch wenn das Oberste Gericht Urteile auf der Basis der Three Strikes Laws nicht immer verwarf, so hielt es doch eine exakte Einzelfall-Prüfung für geboten. Man kann angesichts dieser Vorsicht den Schluss ziehen, dass die Verfassungsmäßigkeit von Strafautomatismen zumindest als fragwürdig angesehen werden kann. Zeigler und Del Carmen sehen in der kalifornischen Gesetzesvariante noch ein weiteres Problem: „Under the California three-strikes scheme [...] only the prosecution [and not the judge] is vested with the power to dismiss a prior strike conviction. This legislative change in the balance of power in the sentencing process is [...] a second constitutional challenge (...)“. (Zeigler 1996, S. 19)

Kritisiert wird also die durch eine Gesetzesänderung bewirkte Verschiebung des Machtverhältnisses zwischen Staatsanwalt und Richter zugunsten des Anklägers. Und Estrich erkennt eine Beschneidung der Befugnisse der Judikative durch die Legislative. Sie macht dafür den bedenklich wachsenden Einfluss der Politik auf die Rechtssprechung verantwortlich: „What partisan politics has succeeded in is moving the discretion to make decisions about punishment from the judiciary and the parole boards to legislators and prosecutors.“ (Estrich 1998, S. 78) Ihrer Ansicht nach verhindern Politik und Legislative auch die nötige Transparenz von Gerichtsverfahren. Denn ein Staatsanwalt, der in einem Three Strikes–Fall Anklage erhebt, müsse nicht öffentlich erläutern und nachweisen, warum er ein Verbrechen einmal als Strike werte und ein anderes Mal nicht. Ein Richter dagegen verkünde sein Urteil laut im Gerichtssaal und lege es zudem für jeden nachlesbar schriftlich nieder. (vgl. Estrich 1998, S. 80) Estrich kommt zu dem Schluss, dass Strafvorschriften wie die Three Strikes Laws Ausdruck des Misstrauens der Politik gegenüber den Gerichten und deren Ermessensspielraum sind. Die Einflussnahme sei der Versuch: „to deny judges the right to judge“. (Estrich 1998, S.80 sowie vgl. dieselbe S. 72)

3.2.2 Psychosoziale Gegenargumente

Von Gegnern des Three Strikes Laws werden oft Beispiele wie das des Pizzadiebes angeführt, um die ungerechten Folgen des Gesetzes aufzuzeigen: „There was the [...] pizza thief, an employed, engaged, almost middle-aged man who stole a piece of pepperoni pizza [...] and ended up in prison for life. Or the man who stole cologne [...] or another who stole meat [...]; both face life in prison.“ (Estrich 1998, S. 74f – siehe dazu Endnote [6] )

Man mag dem entgegenhalten, dass es sich hierbei um seltene Ausnahmen handelt und auch in solchen Fällen dem verhängnisvollen leichten Delikt zwei schwere vorausgegangen sein müssen. Dennoch ist die psychologische Wirkung derartiger Urteile nicht zu unterschätzen. Bei den Bürgern können sie zu dem Eindruck führen, dass die Politik die Selektionsabsicht des Gesetzes nicht verfolgt und extrem hart nicht nur gegen Gewaltkriminalität vorgeht, sondern vielmehr gegen jedes noch so kleine Vergehen. Bei den Kriminellen wiederum kann eine Art Hemmschwelle fallen: In dem Bewusstsein, für ein drittes Vergehen egal welcher Art in jedem Fall sehr langfristig inhaftiert zu werden, entscheidet sich ein Täter bei diesem letzten strike unter Umständen für ein weitaus brutaleres Vorgehen als ursprünglich geplant. Durch Waffengebrauch erhöht er beispielsweise bei einem Überfall seine Erfolgs- und Fluchtchancen – und wird er trotzdem gefasst, spielen die Umstände der Tat bei der Strafzumessung ohnehin keine Rolle. (vgl. Kaminer 1994, S. 2)

Außerdem besteht während der Haftzeit nach dem ersten und zweiten strike für den Gefangenen auch eine geringere Motivation, durch gute Führung oder die Absolvierung einer Therapie die Zeit des Freiheitsentzuges zu verkürzen. Denn in Kalifornien beispielsweise begrenzt das Three Strikes Law „(...) [the] ‚good time’ earned during prison to 20 percent of the sentence given (rather than 50 percent, as under the previous law).“ (Greenwood 1994, S. xi) Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Straffälliger sogar hinter Gittern weiter kriminell bleibt, ist daher hoch. (vgl. Busch 1988, S. 257f)

Die Gesellschaft wird um ihre Hoffnung auf eine sinkende Verbrechensrate nicht nur dadurch betrogen. Durch äußerst lange Inhaftierungszeiten und den systemimmanenten Verzicht auf Rehabilitation (vgl. Busch 1988, S. 293) reduzieren sich zudem die sozialen Bindungen der Gefängnisinsassen an die ‚Außenwelt’, was die Wiedereingliederung in die Gesellschaft stark erschwert und die Rückfallgefahr nach der Entlassung deutlich erhöht. Laub sieht die „deleterious effects of lengthy prison sentences.“ (Laub 1995, S. 103) als erwiesen an.

3.2.3 Finanzielle und organisatorische Gegenargumente

Neben den „unintended ‘criminogenic’ effects“ (Laub 1995, S. 103) gibt es praktische und finanzielle Argumente, die gegen die Three Strikes Laws sprechen. Dazu gehört - entgegen den Erwartungen der Befürworter – die Gefahr einer völligen Überlastung des Justizapparates. Saint-Germain bemerkt dazu: „(...) the use of rigid sentencing procedures tends to create not only racial disparities but also a seemingly inflexible criminal justice system.“ (Saint-Germain 1996, S. 67) Und Estrich beklagt: „(...) the pressure such mandatory laws have put on the system is enormous. The more strictly these laws are enforced, the more defendants request jury trials, the longer the backlogs, the more crowded the prison system (...)“. (Estrich 1998, S. 76)

Auch Cusham warnt vor diesem Effekt, insbesondere auf Stadt- und Bezirksebene. (vgl. Cusham 1996, S. 91ff) Als Nachweis führt er Zahlen an, nach denen vor Erlass des Three Strikes Laws in Kalifornien in etwa 94 Prozent aller Fälle durch ein Schuldbekenntnis des Angeklagten eine mildere Strafe und damit ein kürzeres Verfahren möglich wurde. Durch das neue Gesetz kommt dieser als „plea bargaining“ bezeichnete Handel nur noch bei 14 Prozent der second strikes und bei 6 Prozent der third strikes zur Anwendung – es findet damit weitaus häufiger als früher ein langwieriger Prozess statt. (vgl. Cusham 1996, S. 96)

Länger und damit zwingend kostenintensiver sind die Gefängnisaufenthalte derer, die unter dem Three Strikes Law verurteilt werden. Nach kalifornischem Recht ist dies beispielsweise bei besonders häufig verübten Verbrechen wie Einbruchsdiebstahl oder Drogendelikten möglich – und je mehr Täter wegen dieser Delikte verurteilt werden, desto voller werden die Haftanstalten. (vgl. Austin 1996, S. 163 sowie Saint-Germain 1996, S. 68 und Mauer 1994, S. 19) Dabei mussten die amerikanischen Gefängnisse zwischen 1973 und 1993 eine Vervierfachung der Zahl ihrer Insassen verkraften. (vgl. Saint-Germain S. 68) Nimmt man an, das Three Strikes Law würde jedoch wie beabsichtigt vorrangig Gewaltverbrecher erfassen, so gäbe es immer mehr „high security inmates“, deren Überwachung noch teurer ist als die ‚normaler’ Gefangener. (vgl. Cusham 1996, S. 99 sowie Wood 1999, S. 1)

3.3 Ein Gesetz wird zum Symbol

3.3.1 Eine Sportregel als Strafgesetz

Sportliche Wettbewerbe und ihre Protagonisten üben auf die Amerikaner einen geradezu magischen Reiz aus. Am Tag des Super Bowl, des Endspiels in der US-Football-Liga, befindet sich das Land regelmäßig im Ausnahmezustand. Sportler wie der Basketballstar Michael Jordan werden als Helden der Nation verehrt, der Mordprozess gegen den ehemaligen Footballspieler O.J. Simpson beschert den Fernsehsendern die höchsten Einschaltquoten ihrer Geschichte. Nach Grafe gelten in den USA auch politische Machtkämpfe als sportliche Ereignisse, die eben nur in einer anderen Arena ausgetragen werden. (vgl. Grafe 1994, S. 13) Für amerikanische Politiker liegt es daher nahe, Regelwerke aus einer Sportart wie Baseball auf die das menschliche Zusammenleben regelnden Strafgesetze zu übertragen. Sie können davon ausgehen, dass der Bekanntheitsgrad eines Slogans wie „Three Strikes and You’re Out“ hoch ist und er in allen Altersklassen und sozialen Schichten akzeptiert wird. [7] Denn wer im Mannschaftssport wiederholt Fehlleistungen erbringt, ist nicht tragbar, wird vom Platz gestellt. Übertragen auf das Strafrecht bedeutet dies: Wer innerhalb der Gesellschaft grobe soziale Fehlleistungen erbringt, indem er durch wiederholte Verbrechen Schaden anrichtet, muss dieses ‚Team’ ebenfalls verlassen, er ist ‚raus’, auch er wird ‚vom Platz gestellt’. Der Spielregel entsprechend ist es ohne Belang für dieses ‚Urteil’, was der Grund für die drei Verbrechen, die ‚Fehlversuche’, ist. Denn während eines Baseballspieles würde wohl auch kein Sportler versuchen, beim Schiedsrichter durch eine Schilderung seiner traurigen Kindheit oder dergleichen um ‚mildernde Umstände’ zu bitten. Dafür fehlt der amerikanischen Gesellschaft nicht nur aus sportlicher Sichtweise das Verständnis, sondern auch wegen des in ihr stark ausgeprägten Leistungsprinzips, das in ihren religiös-historischen Wurzeln gründet.

Die Three Strikes Laws folgen damit oberflächlich betrachtet einem einleuchtenden Konzept, lassen jedoch eine banale Tatsache außer Acht: Das Zusammenleben in einer demokratischen Gesellschaft ist eben kein sportlicher Wettbewerb, schon gar nicht unter Spitzensportlern, die beständig Höchstleistungen erbringen. Vielmehr nehmen am öffentlichen ‚Gesellschaftsspiel’ auch viele Schwächere teil – ähnlich wie im Breitensport. Hier herrscht im Idealfall ein Miteinander und kein Gegeneinander, in dem Rücksicht auf diese Schwächeren notwendig ist.

Sicher wird es immer Straftäter geben, deren Grausamkeit oder Abartigkeit nicht mehr an den Erfolg einer Therapie und Rehabilitation glauben lässt und die deshalb lebenslänglich ausgegrenzt werden müssen. Doch eine Entscheidung darüber darf sich kein Staat zu leicht machen, sie erfordert genau wie das menschliche Zusammenleben an sich eine sorgfältige Beleuchtung des Einzelfalls und komplexere Regeln als ein schlichtes „Three Strikes and You’re Out“. Sie erfordert eine Rechtssprechung, die auf unterschiedliche Prägungen und Lebensbedingungen der Menschen Rücksicht nimmt. Denn im Gegensatz zu den Sportlern in einem Baseballspiel kann man gerade nicht davon ausgehen, dass jedes Mitglied der Gesellschaft gleich ‚fit’ ist - und dennoch automatisch die gleiche Regel anzuwenden, ist unfair. Wenn der Staat seinen gestrauchelten Bürgern nicht wieder auf die Beine hilft, wenn er ihnen sowohl die Würdigung der Anamnese ihres Falles als auch ‚Krücken’ und ‚Training’ für eine ‚heile’ Zukunft verweigert, dann ist er es, der sich unsportlich verhält.

3.3.2 Ein Slogan ‚verkauft’ ein Gesetz

Durch die erwähnte Assoziation mit dem Nationalsport Baseball ist sowohl der Titel des Gesetzes als auch das Three Strikes Law selbst schon positiv besetzt. Darüber hinaus handelt es sich um einen simplen, einprägsamen Spruch, wie ihn die Werbeindustrie nicht besser erfinden könnte, quasi um einen Slogan mit Verkaufsgarantie. Genau das ist es, was für Politiker im Hinblick auf ihr Wahlvolk zählt: Der ‚Verkauf’ des Gesetzes mit Hilfe eines griffigen Titels, nicht so sehr der tatsächliche Nutzen. Ein sorgsames Abwägen aller Vor- und Nachteile sowie Folgen vor seinem Erlass sind schwerer vermittelbar als eine Art selbst erklärendes Konzept, eine „sprachliche Symbolbildung“. (Grafe 1994, S. 205) Hinzu kommt, dass: „’Three Strikes and You’re Out’ durch seinen Verzicht auf [eine] wissenschaftlich-ätiologische Begründung [...] den Vorteil [hat], je nach politischer Situation veränderbar zu sein: warum dreimal, warum nicht zwei- oder fünfmal?“ (Walther 1998, S. 9 – vgl. auch das Wilson-Zitat unter Punkt 2.3)

Die Menschen fühlen sich im allgemeinen nicht von fundierten und komplizierten Expertisen angesprochen, sondern von „symbols and rhetoric that will resonate with deep-seated ‚myths’“. (Beckett 1997, S. 7 sowie vgl. dieselbe S. 42) Eine solch codierte Sprache appelliert an Gefühle, nicht an den Verstand. Sie erzeugt einen Ablenkungseffekt und von ihrem ‚Sog’ lässt sich der einfache Bürger genauso mitreißen wie der nur scheinbar besser informierte Politiker. Und wenn Estrich zu der Diskussion über das Three Strikes Law und seine Folgen bemerkt „The public doesn’t understand that the partisan debate is meant to be symbolic; it was never expected to actually work,“ (Estrich 1998 S. 76) so stellt sich die Frage, ob die Öffentlichkeit tatsächlich mit Ablehnung reagieren würde, wenn sie es denn verstünde, ob eben für sie - und die Politik – nicht nur der Symbolcharakter des Slogans zählt. Hier drängt sich eine These des deutschen Politikers Heiner Geißler auf: Ihm zufolge sind es „Nicht die Taten [...] [die] die Menschen [bewegen], sondern [vielmehr] die Worte über die Taten.“ (zit. bei Grafe 1994, S. 125)

3.3.3 Eine Gesellschaft will Symbole - Politiker unter Zugzwang

Unterstellt man der Politik bei den Three Strikes Laws also eine geschickte Verkaufstaktik, bei der die Funktionsfähigkeit der ‚Ware’ nur eine untergeordnete Rolle spielte, so erklärt sich, warum das Gesetz jemals erlassen wurde. Der Verkauf eines Produktes ist nur möglich, wenn Nachfrage vorhanden ist, wenn also in diesem Fall das Wahlvolk nach strengeren Gesetzen verlangt. Und wie bereits unter Punkt 2 erläutert, hungerten die Bürger Anfang der 1990er Jahre nach einem Symbol für den starken Staat, der seine Bürger schützt, nach einer Demonstration seiner Macht im Kampf gegen das angeblich immer übermächtigere Verbrechen. Der Mord am Vater des Basketballstars Michael Jordan und insbesondere der gewaltsame Tod der kleinen Polly Klaas in Kalifornien wurden zu einer Initialzündung für ein Gesetz, das wenige Monate zuvor für Viele undenkbar gewesen wäre. (vgl. Surette 1996, S. 194 sowie Mauer 1994, S. 17) Ein kalifornischer Politiker beschrieb die Stimmung in der Bevölkerung damals so: „There is so much public pressure that proposed ‚three strikes and you’re out’ anti-crime legislation will be passed and enacted without rational dialogue. The people are frightened, really frightened. Those kinds of horror stories wipe away rationality.“ (Surette 1996, S. 199)

Bei vielen Bürgern entwickelte sich in diesem Klima eine Art Panik, die von der Sensationsberichterstattung vieler Medien noch geschürt wurde. Die Politik kann sich solchen Entwicklungen nicht entziehen: Grafe attestiert ihr eine fast hysterische Reaktion auf Medienberichte (vgl. Grafe 1994, S. 121), die zu einer bewussten oder unbewussten Verdrängung der Realität führt. Hinzu kommt im Falle der Three Strikes Laws ein speziell amerikanisches Problem: Kaum ein Politiker in den USA kann es wagen, als „soft on crime“, als zu nachgiebig und ‚lasch’ gegenüber Verbrechern zu wirken. So flog selbst der Demokrat Bill Clinton während des Präsidentschaftswahlkampfes 1992 heim nach Arkansas, um in seiner Funktion als Gouverneur ein Todesurteil zu unterzeichnen und damit seine Unnachgiebigkeit zu beweisen. (vgl. Estrich 1998, S. 69) Clinton stellte auch klar, „(...) that he would not be labeled as a ‚card-carrying member of the ACLU’ or [...] the kind of governor who releases a Willie Horton into work-furlough program.“ (Platt 1994, S. 11 – ACLU ist die Abkürzung für die American Civil Liberties Union) Der Fall des Mörders Willie Horton, der während eines Hafturlaubs eine Frau brutal vergewaltigte, ist in den USA zu einem Symbol geworden, er steht für „(…) being soft on crime, for being on the side of the criminal, for not empathizing with or sharing the values of average Americans. It is shorthand for political death, even without the racial overtones.“ (Estrich 1998, S. 66)

Um eben keinen zweiten Fall Horton zu erleben, der dazu beigetragen haben dürfte, dass der Demokrat Michael Dukakis 1988 das Rennen um die Präsidentschaft verlor, hatte die amerikanische Politik keine Wahl. [8] Demokraten wie Republikaner mussten - dem öffentlichen Erwartungsdruck entsprechend - mit den Three Strikes Laws ein Zeichen setzten und zumindest symbolisch den Ruf der Bevölkerung nach erfolgreicher Kriminalitätsbekämpfung beantworten. Im Strudel dieser von Emotionen überfrachteten „moral panic“ (Feeley 1996, S. 136) spielten weder die gravierenden verfassungsrechtlichen noch die moralischen Bedenken oder die finanziellen Folgen eine Rolle, es war auch unwichtig, dass es sich bei den Gesetzen im Grunde lediglich um „’old ideas in new slogans’“ (Laub 1995, S. 103) handelte. Die tatsächlichen praktischen Auswirkungen solcher politischer Entscheidungen zeigen sich ohnehin mit großer Verzögerung. Insbesondere eine mögliche Ausgabensteigerung schlägt erst nach 10 oder gar 15 Jahren voll auf den Haushalt durch, wenn längst eine neue Regierung an der Macht ist. „Therefore, legislators can both vote ‘tough’ and defer funding questions to another generation of policy makers.“ (Mauer 1994, S. 24 sowie vgl. Cusham 1996, S.108f) Entscheidend war Anfang der 1990er Jahre also das Sicherheitsversprechen, das die Politik den Bürgern gab, entscheidend war einzig das Symbol.

4. Das Three Strikes Law in Kalifornien – Versuch einer Bestandsaufnahme

Das Beispiel Kalifornien, wo wie erwähnt eine besonders rigorose Variante des Three Strikes Laws gilt, soll nun noch kurz dazu dienen, einen Überblick über den praktischen Erfolg oder Misserfolg des Gesetzes zu geben. Problematisch bei diesem Versuch einer Bestandsaufnahme ist die Auswertung der statistischen Daten, die wie im Falle der RAND-Studie und des aktuellen Haushaltsplanes der kalifornischen Regierung wegen verschiedener Ansätze entweder kaum miteinander vergleichbar sind [9] oder aber von Befürwortern und Gegnern des Gesetzes ganz in ihrem jeweiligen Sinne interpretiert werden.

4.1 Entwicklung von Kriminalitätsrate und Gefängnispopulation

Der heutige Secretary of State Bill Jones, Autor des kalifornischen Three Strikes Laws, zog nach dessen fünfjähriger Anwendung eine durchweg positive Bilanz. Er sprach von einem Rückgang der Gewaltdelikte um 38 Prozent, von mehr als einer Million Verbrechen, die durch das Gesetz verhindert worden waren und einer daraus resultierenden Kostenersparnis von $21,7 Milliarden. Für die kalifornische Regierung ergab sich ein klarer Zusammenhang zwischen dem Gesetz und dem von ihr errechneten Kriminalitätsrückgang. (vgl. Wood 1999, S. 2) Das Justice Policy Institute (JPI), das Wood als „left-leaning“ bezeichnet, kam 1999 zu einem anderen Schluss. Es fand in Bezirken, die das Three Strikes Law besonders strikt befolgten, nicht den von Befürwortern des Gesetzes erwarteten signifikanten Rückgang. Im Gegenteil, „those [...] [counties] did not experience a decline in any crime category relative to more lenient counties.“ (Wood 1999, S. 2) Gerade im Bezirk San Francisco, der bei der Anwendung des Gesetzes als besonders liberal galt, gingen Gewalttaten der Studie zufolge deutlich zurück (Wood 1999, S. 2), während im Bezirk Santa Clara, „one of the heaviest sentencing counties“, sogar ein leichter Anstieg der Gewaltkriminalität zu beobachten war. (Males 1999, S.5)

Auch wenn diese Studien-Ergebnisse als Ausdruck der politischen Orientierung des JPI gewertet werden können, so ist zu bedenken, dass Gewalt-, Eigentums- und Drogendelikte seit Beginn der 1990er Jahre in allen Bundesstaaten der USA zurückgehen, unabhängig davon, ob sie Three Strikes Laws erlassen hatten oder nicht. (vgl. BJS 2001) Die Entwicklung in Kalifornien ist demnach auf einen allgemeinen Trend zurückzuführen, zu welchem nach Ansicht von Experten Faktoren wie verbesserte Lebensbedingungen als Folge eines Wirtschaftsaufschwungs beitragen. Somit besteht weder ausschließlich noch überwiegend ein Zusammenhang zwischen sinkender Verbrechensrate und dem von den Befürwortern des Gesetzes erwarteten Präventions- und Selektionseffekt.

Auch bei der Untersuchung der Gefängnispopulation des Staates Kalifornien findet sich alles andere als ein eindeutiger Beweis für den Erfolg des Three Strikes Laws. Zunächst untermauert die erschreckend hohe Belegungsquote von 190 Prozent das unter Punkt 3.2.3 aufgeführte Argument der Gesetzesgegner, das Three Strikes Law berge angesichts der ohnehin übervollen Haftanstalten die Gefahr eines totalen Kollapses. (vgl. Population 2000) Dem ist zwar entgegenzuhalten, dass die Zahl der Insassen weniger stark gestiegen ist als erwartet und seit Mitte 2000 sogar der erste Rückgang seit 23 Jahren zu beobachten ist. (vgl. CDC 2000 - Das CDC hatte für 1994 bis 2000 einen Anstieg von 125,000 auf 210,000 prognostiziert, Ende des Jahres 2000 verzeichnete es aber eine Insassenzahl von lediglich 152,859 Personen.) Doch während die Regierung des Bundesstaates dies als Beleg für die Effektivität des Gesetzes wertet, sieht das California Department of Corrections (CDC) überraschenderweise andere Ursachen: „(...) the reasons for this decline include a decrease in new admissions from court, fewer parole violators returned with new terms, and a slowdown in the rate of parole violators returned to custody.“ (CDC 2000) CDC-Direktor Terhune erwähnt keinerlei Abschreckungseffekt oder andere Folgen des Three Strikes Laws. Er macht für den Rückgang der Gefängnispopulation vielmehr Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen wie Suchtherapien, Arbeitsvorbereitungs- und Computerkurse verantwortlich, an denen in Kalifornien trotz der unter Punkt 2.1 geschilderten zunehmend pessimistischen „new penology“ festgehalten wurde. Paradoxerweise wurden die Finanzmittel für diese Programme sowie die Zahl der Bewährungshelfer im Jahr 1999 sogar erhöht. (vgl. CDC 2000)

4.2 Verhalten von Justizapparat und Bevölkerung

Der Effekt des kalifornischen Three Strikes Laws ist auch deshalb schwer messbar, weil es von Anfang an nicht so implementiert wurde wie vorgesehen. Feeley berichtet von einem Fall aus dem Sommer 1995, in dem ein Richter sich weigerte, ein früheres Vergehen des Angeklagten als strike zu werten, obwohl er es nach dem Gesetz hätte tun müssen. Die Entscheidung wurde zwar später von einem Berufungsgericht verworfen und die Three Strikes-Regel letztendlich angewandt (vgl. Feeley 1996, S. 153), doch der Richter stand mit seiner Entscheidung nicht alleine. Das kalifornische Legislative Analyst Office bemerkte ebenfalls bereits im Jahre 1995: „Numerous newspaper accounts and a good deal of anecdotal evidence reveal ‘that some judges, juries, victims are responding in ways that reduce [...] [the laws] effects’“. (Cusham 1996, S. 106) Auffallend ist, dass Teile der Justiz seit sechs Jahren immer wieder ein Gesetz unterlaufen, das ihnen nach Ansicht seiner Befürworter die Arbeit erleichtern sollte. Offenbar suchen viele Richter aber gerade den aufwändigeren Weg, sie prüfen und bewerten die Vergehen eines Angeklagten genau und entscheiden eben nicht mechanisch, sondern dem Fall und seinen Umständen angemessen. Sie üben damit genau das aus, was ihnen das Three Strikes Law nach Ansicht Estrichs vorenthält – „the right to judge“. Die Zeitung Los Angeles Times berichtete Anfang des Jahres 2001 zudem „(...) that Los Angeles County prosecutors will not treat a defendant who received two bottles of stolen ArmorAll and another [...] charged with possessing a small amount of cocaine as third-strike felons (...)“. (Facts 2001)

Neben Richtern sind es danach ebenso Staatsanwälte, die Vorschriften des Gesetzes offen umgehen. Der Hinweis des Legislative Analyst Office, auch „juries“, also Geschworene, würde das Three Strikes Law oft nicht beachten, kann zudem als Indiz für einen allmählichen Umschwung in der öffentlichen Meinung betrachtet werden. Denn es ist schwer vorstellbar, dass diese Geschworenen regelmäßig nur aus jenem knappen Drittel der Bevölkerung rekrutiert werden, das 1994 gegen das Gesetz gestimmt hatte. Darüber hinaus gibt es kontinuierliche Vorstöße von Privatleuten und Politikern, die besonders drakonische Variante des Three Strikes Law in Kalifornien abzuändern und entsprechend der Praxis in anderen Staaten nur ein wirklich schweres Vergehen als dritten strike zu werten und zu bestrafen. (vgl. Facts 2001 sowie Initiative 2000)

4.3 Fazit

Die These, das Three Strikes Law sei niemals darauf angelegt gewesen, wirklich zu funktionieren, mag übertrieben sein. Doch neben der Vielzahl schwerwiegender Argumente gegen das Gesetz lassen gerade auch die Ergebnisse der Bestandsaufnahme in Kalifornien den Schluss zu, dass die erfolgreiche Durchführung zumindest nicht im Vordergrund stand, sondern eher die symbolische Geste. Das CDC beispielsweise schreibt den historischen Rückgang der Gefängnispopulation gerade den Programmen zu, deren angebliches Versagen im Kampf gegen das Verbrechen den Ruf nach dem drakonischen Gesetz mit ausgelöst hat. Gleichzeitig fördert die kalifornische Regierung solche oft als ‚liberal’ verspotteten Maßnahmen nicht nur einfach weiter, sondern verbessert ihre finanzielle und personelle Ausstattung noch. Das Verhalten mancher Richter, Staatsanwälte und Geschworener sowie die Ansätze zur Abschwächung der geltenden Strafvorschriften sprechen ebenfalls dafür, dass die Folgen des Three Strikes Laws vielen in der Praxis doch zu ungerecht erscheinen. An dem von der Bevölkerung erwarteten und von Staat und Politik gesetzten Zeichen aber will die Mehrheit der Menschen auch künftig festhalten – sind doch die erwähnten Initiativen kalifornischer Bürger und Politiker nicht auf eine Abschaffung des Gesetzes gerichtet, sondern lediglich auf seine Entschärfung.

5. Schlussbemerkung und Ausblick: Die Haltung deutscher Parteien zum Three Strikes Law

Die vorhergehenden Erläuterungen haben gezeigt, dass extrem harte Strafvorschriften wie die Three Strikes Laws nicht nur ethisch und rechtlich fragwürdig sind, sondern ihr angeblicher Erfolg zudem kaum feststellbar ist. Da solche spektakulären Sondergesetze durch ihren Symbolcharakter aber ein wirksames und somit wertvolles Instrument in der politischen Auseinandersetzung sind, lässt sich durchaus die Frage stellen, ob sie auch hierzulande als politisch-juristisches Mittel Verwendung finden könnten – zumal deutsche Politiker zunehmend amerikanische Methoden imitieren, man betrachte als Paradebeispiel den zur Show stilisierten Bundestagswahlkampf der SPD im Jahre 1998. Walther äußert ironisch die Vermutung „(...) dass nur die geringe Popularität des Baseballs in [...] Deutschland im Vergleich zu den USA die Einführung [...] [der Three Strikes Laws] hier noch verhindert.“ (Walther 1996, S. 9) In einer stichprobenartigen Befragung [10] nennen deutsche Parteien und die Regierung andere Gründe. So erklärt das derzeit von einer SPD-Ministerin geführte Bundesministerium der Justiz, dass eine frühere Straffälligkeit eines Verurteilten im Rahmen der bestehenden Strafzumessungsvorschriften und durch eine eventuelle Anordnung von Sicherungsverwahrung nach § 66 StGB ausreichend berücksichtigt werden kann. (vgl. Böhm 2001 sowie StGB 2000) Den Ausführungen von Bündnis 90/Die Grünen zufolge widerspricht eine pauschal festgelegte Mindeststrafe nicht nur der politischen Überzeugung der Partei, sondern verstößt vor allem gegen das im Grundgesetz verankerte Schuldprinzip und den Grundsatz der Einzelfallgerechtigkeit. Zudem halten auch Bündnis 90/Die Grünen die derzeit geltenden Strafobergrenzen für ausreichend. (vgl. Rohleder 2001) Gegen eine Straferhöhung bei Wiederholungstätern spricht sich auch die FDP aus, sie beklagt aber ein Defizit im Vollzug bestehender Vorschriften. Ein Kernproblem sieht die FDP genau wie Estrich darin, dass Gesetze wie die Three Strikes Laws mit der konkreten Vorgabe bezüglich der Strafhöhe die Unabhängigkeit des Richters und damit wiederum die Einzelfallgerechtigkeit gefährden. (vgl. Fricke 2001)

Die CSU stimmt in ihrer Stellungnahme zu den Three Strikes Laws zunächst mit den Ansichten der anderen Parteien überein, weicht dann jedoch in einem entscheidenden Punkt ab: Zwar erwähnt sie verfassungsrechtliche Schwierigkeiten, bezeichnet solche Strafvorschriften aber gleichzeitig als Ansatzpunkt für eine stärkere Abschreckung. (vgl. Zeitlmann 2001) Im Hinblick auf den Vollzug schränkt der Bundestagsabgeordnete Zeitlmann ein, es wäre „in bestimmten Fällen [...] zu weitgehend.“ (Zeitlmann 2001) Immerhin sieht er darin wohl den Versuch, einem Teil der Bevölkerung entgegenzukommen, der es nach seinen Worten nicht versteht, „(...) weshalb Verbrecher nicht regelmäßig die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.“ (Zeitlmann 2001)

Wie immer auch die einzelnen Parteien zum Three Strikes Law stehen – abschließend gilt es zu bedenken, dass die menschliche Gesellschaft aus Individuen mit den unterschiedlichsten Biographien, also auch Prägungen und Möglichkeiten besteht. Ihnen kann eine juristische Pauschalbehandlung, ein Gesetzesautomatismus wie das Three Strikes Law, nie gerecht werden. Doch gerade die Rechtsprechung eines Staates sollte jedem einzelnen seiner Bürger und jedem singulären Fall ‚gerecht’ werden – im doppelten Sinne einer sowohl richtigen als auch fairen Beurteilung. Die schwierige Gratwanderung, einerseits ausreichend Sühne für Schaden und Leid der Opfer sowie Bürgerschutz durch Prävention zu bewirken, andererseits aber auch dem Täter ausgleichende Gerechtigkeit zuteil werden zu lassen, muss daher oberstes Ziel von Justiz und Politik bleiben.

6. Anhang: Klassifizierung der Three Strikes-Delikte in Kalifornien (nach Greenwood 1994, S. 44f)

6.1 Definition of Violent Felonies (The following felonies are identified as violent in California Penal Code Section 667.8.)

  1. Murder or voluntary manslaughter
  2. Mayhem
  3. Rape, in violation of Penal Code Section 261(2)
  4. Sodomy by force, violence, duress, menace, or fear of immediate and unlawful bodily injury on the victim or another person
  5. Oral copulation by force, violence, duress, menace, or fear of immediate and unlawful bodily injury on the victim or another person
  6. Lewd acts on a child under 14 in violation of Penal Code Section 288
  7. Any felony punishable by death or imprisonment in the state prison for life
  8. Any felony in which the defendant inflicts great bodily injury (except on an accomplice) pursuant to Penal Code Section 12022.7 or uses a firearm pursuant to Penal Code Section 12022.5
  9. First degree burglary (inhabited dwelling etc.) plus Penal Code 12022(b)
  10. Arson in violation of Penal Code 451(a)
  11. Rape by force, violence, duress, menace or fear of immediate and unlawful bodily injury on the victim or another person
  12. Attempted murder
  13. A violation of Penal Code 12308, explosion with intent to murder

6.2 Definition of Serious Felonies

(The following felonies are identified as serious in California Penal Code Section 1192.7.)
  1. Murder or voluntary manslaughter
  2. Mayhem
  3. Rape, in violation of Penal Code Section 261(2)
  4. Sodomy by force, violence, duress, menace, or fear of immediate and unlawful bodily injury on the victim or another person
  5. Oral copulation by force, violence, duress, menace, or fear of immediate and unlawful bodily injury on the victim or another person
  6. Lewd acts on a child under 14 in violation of Penal Code Section 288
  7. Any felony punishable by death or imprisonment in the state prison for life
  8. Any felony in which the defendant inflicts great bodily injury (except on an accomplice) pursuant to Penal Code Section 12022.7 or uses a firearm pursuant to Penal Code Section 12022.5
  9. Attempted murder
  10. Assault with intent to commit rape or robbery
  11. Assault with a deadly weapon or instrument on a peace officer
  12. Assault by a life prisoner on a non-inmate
  13. Assault with a deadly weapon by an inmate
  14. Arson
  15. Exploding a destructive device or any explosive with intent to injure
  16. Exploding a destructive device or any explosive causing great bodily injury
  17. Exploding a destructive device or any explosive with intent to murder
  18. Burglary of an inhabited dwelling house, or trailer coach as defined by the Vehicle Code, or inhabited portion of any other building
  19. Robbery or bank robbery
  20. Kidnapping

7. Bibliographie

7.1. Bücher und Aufsätze

Austin 1996 — Austin, James: „The Effect of „Three Strikes and You’re Out“ on Corrections“in: Shichor, David and Sechrest, Dale K.: „Three Strikes and You’re Out. Vengeance as Public Policy“, Thousand Oaks 1996

Barlow 1995 — Barlow, Hugh D.: „Introduction: Public Policy and theExplanation of Crime“in: Barlow, Hugh D. (ed.):„Crime and Public Policy. Putting Theory to Work“, Boulder 1995

Beckett 1997 — Beckett, Katherine: „Making Crime Pay. Law and Order in Contemporary American Politics“, New York 1997

Busch 1988 — Busch, Tobias: „Selective Incapacitation – ein Beispiel für den Versuch von Kriminalprävention durch Strafzumessung“, München 1988

Cusham 1996 — Cusham, Robert C.: „Effect on a Local Criminal Justice System“in: Shichor, David and Sechrest, Dale K.: „Three Strikes and You’re Out. Vengeance as Public Policy“, Thousand Oaks 1996

Estrich 1998 — Estrich, Susan: „Getting Away with Murder. How Politics is destroying the Criminal Justice System“, S. 65-92, Cambridge 1998

Feely 1996 — Feely, Malcolm and Kamin, Sam: „The Effect of „Three Strikes and You’re Out“ on the Courts: Looking Back to See the Future“in: Shichor, David and Sechrest, Dale K.: „Three Strikes and You’re Out. Vengeance as Public Policy“, Thousand Oaks 1996

Friedman 1993 Friedman, Lawrence: „Crime and Punishment in American History“, S. 410f, New York 1993

Grafe 1994 — Grafe, Peter: „Wahlkampf. Die Olympiade der Demokratie“, Frankfurt am Main 1994

Greenwood 1994 — Greenwood, Peter et al.: „Three Strikes and You’re Out. Estimated Benefits and Costs Of California’s New Mandatory Sentencing Law“, RAND-Institute, Santa Monica 1994

Kaminer 1995 — Kaminer, Wendy: „It’s all the rage“. Crime and Culture“, Reading 1995

Krisberg 1994 — Krisberg, Barry: „Distorted by Fear: The Make BelieveWar on Crime“in: „Social Justice“ Vol.21, No.3, San Francisco 1994

Laub 1995 — Laub, John H. et al.: „The Public Policy Implications of a Life-Course Perspective on Crime“in: Barlow, Hugh D. (ed.):„Crime and Public Policy. Putting Theory to Work“, Boulder 1995

Mauer 1994 — Mauer, Mark: „The Fragility of Criminal Justice Reform“in: „Social Justice“ Vol.21, No.3, San Francisco 1994

Platt 1994 — Platt, Anthony M.: „The Politics of Law and Order“in: „Social Justice“ Vol.21, No.3, San Francisco 1994

Poveda 1994 — Poveda, Tony: „Clinton, Crime and the Justice Department“in: „Social Justice“ Vol.21, No.3, San Francisco 1994

Saint-Germain 1996 — Saint-Germain, Michelle A., Calamia, Robert A.: „Three Strikes and You’re In. A Streams and Windows Model of Incremental Policy Change“in: „Journal of Criminal Justice“, Vol. 24, No.1, S. 57-70, Ann Arbor 1996

Shichor 1996 — Shichor, David and Sechrest, Dale K.: „Three Strikes as Public Policy: Future Implications“in: Shichor, David and Sechrest, Dale K.: „Three Strikes and You’re Out. Vengeance as Public Policy“, Thousand Oaks 1996

StGB 2000 — StGB – Strafgesetzbuch, München 2000

Surette 1996 — Surette, Ray: „News From Nowhere, Policy to Follow: Media and the Social Construction of „Three Strikes and You’re Out““in: Shichor, David and Sechrest, Dale K.: „Three Strikes and You’re Out. Vengeance as Public Policy“, Thousand Oaks 1996

Walther 1996 — Walther, Henrik: „Three Strikes and You’re Out. Der Verzicht auf Ursachenforschung beim ‚Gewohnheitstäter’“in: „Vorgänge. Zeitschrift für Bürgerrechte und Gesell schaftspolitik“, Heft 1/96, S. 6-10, Opladen, 1996

Zeigler 1996 — Zeigler, Frank A. and Del Carmen, Rolando V.:„Constitutional Issues Arising From „Three Strikes and You’re Out“ Legislation“in: Shichor, David and Sechrest, Dale K.: „Three Strikes and You’re Out. Vengeance as Public Policy“, Thousand Oaks 1996

7.2 Internetseiten und –dokumente

Baseball — „Was ist Baseball?“, http://www.dbvnet.de/wasistbaseball/Baseball-Grundregeln.html, Stand: 20.03.2001

BJS 2001 — Bureau of Justice Statistics: “Key Crime &Justice Facts at a Glance”, http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/glance.htm#Corrections, Stand: 21.03.2001

Budget 2001 — Governor’s Budget Summary 2001-02, General Fund Expenditures, http://www.dof.ca.gov/html/Budgt01-02/Figures/Sum-5.gif, Stand: 06.02.2001

CDC 2000 — California Department of Corrections, News Release:„California prison population declines for the first time in 23 years“, http://www.cdc.state.ca.us/news/2000/00-06.htm, Stand: 06.02.2001

Corrections 2000 — Bureau of Justice Statistics: „Corrections Statistics“, http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/correct.htm, Stand: 21.03.2001

Crimes 2000 — California Crime Statistics During the Three Strikes Era, http://www.ss.ca.gov/executive/press_releases/2000/6_yr_crimes_not_commit.htm, Stand: 13.11.2000

Facts 2001 — Families to Amend California’s 3-Strikes: „Recent 3-Strikes News“, http://www.facts1.com/general/recent.htm, Stand: 21.03.2001

Initiative 2000 — News Release, California Secretary of State Bill Jones: “Initiative to Limit “Three Strikes” Enters Circulation”, http://www.ss.ca.gov/executive/press_releases/2000/00-01.htm, Stand: 13.11.2000

Jaeger 2001 — Jaeger, Ulrich, Knaup, Horand, Scheidges, Rüdiger: „Die Spur des Speichels“, Spiegel Online, http://www.spiegel.de/spiegel/0.1518.124338.00.html, Stand: 06.04.2001

Kaminer 1994 Kaminer, Wendy: „Federal Offense“in: The Atlantic Monthly, June 1994, http://www.theatlantic.com/politics/crime/kaminer2.htm, Stand: 24.11.2000

Males 1999 — Males, Mike and Macallair, Dan: „Striking Out: The Failure of Califonia’s „Three Strikes and You’re Out“ Law“, http://www.cjcj.org/jpi/strikingout.html, Stand: 24.11.2000

Population 2000 California Department of Corrections, Population Report, January 3, 2001, http://www.cdc.state.ca.us/reports/monthpop.htm, Stand: 06.02.2001

Spiegel 2001 — Spiegel Online: „Noch kein Geständnis“, http://www.spiegel.de/panorama/0.1518.125318.00.html, Stand: 28.03.2001

Wood 1999 — Wood, Daniel B. „The impact of ‚three strikes’ laws“in: Christian Science Monitor, 08.03.1999, http://www.csmonitor/durable/1999/03/08/p1s1.htm, Stand 13.11.2000

7.3 Briefe und E-Mails

Böhm 2001 — Böhm, Bernhard. Ministerialrat Referat II A 1, Bundesministerium der Justiz, E-Mail-Antwort vom 19.02.2001 auf E-Mail-Anfrage vom 08.02.2001

Fricke 2001 — Fricke, Otto. Referent für Rechtspolitik der Bundestagsfraktion der FDP, Arbeitskreis IV, Antwortbrief vom 20.03.2001 auf E-Mail-Anfrage vom 08.02.2001

Rohleder 2001 — Rohleder, Christiane. Referentin für Rechts- und Innenpolitik der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Antwortbrief vom 22.02.2001 auf E-Mail-Anfrage vom 08.02.2001

Zeitlmann 2001 — Zeitlmann, Wolfgang. CSU, Mitglied im Innen- und Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages der 14. Wahlperiode, E-Mail-Antwort vom 13.02.2001 auf E-Mail-Anfrage vom 08.02.2001

8. Endnoten

  1. Als Synonym für ein Gesetz wurde der Slogan erstmals 1988 in einer Fernsehsendung erwähnt. Vgl. dazu Surette 1996, S. 178 [zurück]
  2. Bis Mai 1994 hatten 10 andere Staaten ebensolche Gesetze erlassen, in 12 weiteren waren sie in Vorbereitung. [zurück]
  3. Vgl. dazu auch Estrich 1998, S. 75: “National surveys have found that 80 percent of all crimes are comitted by about 20 percent of all criminals.” [zurück]
  4. Sowohl Methoden als auch Schlussfolgerungen der Studie sind in den Augen führender Kriminologen äußerst fragwürdig. [zurück]
  5. Der „Helm Test“ sieht vor: „(a) a comparison of the gravity of the offense and the harshness of the penalty, (b) a comparison with sentences imposed for other crimes in the same jurisdiction, and (c) a comparison with sentences imposed for the same crime in other jurisdictions.“ [zurück]
  6. Diese Urteile sind vor allem in Kalifornien möglich. Vgl. dazu Punkt 2.3 [zurück]
  7. Dies gilt besonders, wenn solch ein Konzept von Politikern wie dem New Yorker Gouverneur und früheren Baseballspieler Mario Cuomo vertreten wird. – vgl. dazu Saint-Germain 1996, S. 67 [zurück]
  8. Dukakis war Gouverneur des Bundesstaates Massachusetts, als Horton die Vergewaltigung beging und verteidigte auch nach Hortons Tat die Gewährung des Hafturlaubes. [zurück]
  9. Die RAND-Studie arbeitet bei der Prognose der Kosten des Three Strikes Laws mit dem Posten “Corrections” (vgl. Greenwood 1994, S. 33), der jedoch im aktuellen Haushaltsplan des Bundestaates so nicht existiert (vgl. Budget 2001) Ein genauer Abgleich von Prognose und tatsächlicher Entwicklung ist daher im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich, zumal eine Anfrage an das RAND-Institut mit der Bitte um Präzisierung unbeantwortet blieb. [zurück]
  10. Per E-Mail angeschrieben wurden alle im deutschen Bundestag vertretenen Parteien. Da die Anfrage jedoch nicht von allen beantwortet wurde, besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. [zurück]
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