Deutsch-Amerikanischer Almanach

Karsten Lupa
Haftbedingungen in US-Gefängnissen

1. Einleitung

Das Strafrechts- und Vollzugssystem der USA hat seit den siebziger Jahren fundamentale Veränderungen erfahren. Die schon einmal abgeschaffte Todesstrafe wurde wieder für vefassungskonform erklärt und es wurden härtere Strafgesetze erlassen. Dies war Ausdruck einer gewissen Ratlosigkeit den steigenden Zahlen von Straftaten und Straftätern gegenüber. Man zweifelte daran, ob eine Resozialisierung der Straftäter überhaupt zu bewerkstelligen sei. Verfechter biogenetischer und psychogenetischer Theorien zur Erklärung kriminellen Verhaltens, waren zahlreich und konnten ihre Theorien glaubwürdig vertreten. Die Resozialisierung der Straftäter durch Arbeit trat in den Hintergrund und eine gewinnträchtige Nutzung der Arbeitskraft Gefangener trat in den Vordergrund. Diese wurde nicht zuletzt aufgrund steigender Kosten durch die vielen Insassen wichtiger. Auch wurden andere Alternativen gesucht, die Kosten für den Staatsapparat zu senken. Eine dieser Maßnahmen wurde der Betrieb ganzer Haftanstalten durch private Unternehmen.
Die Haftbedingungen in diese Privatgefängnissen und die Arbeitsleistungen der Insassen in diesen Haftanstalten soll Gegenstand dieses Artikels sein.

Der ersten Teil dieses Artikels besteht aus einem kurzen Überblick über die Entwicklung der Gefängnisarbeit in den USA und einige wichtige Aspekte darüber. Ich gehe kurz auf die Rechtslage ein und auf die Meinungen der amerikanischen Öffentlichkeit, das Thema der Gefängnisarbeit betreffend. Dem schließen sich im nächsten Teil der Arbeit Fakten über die heute praktizierte Privatisierung im Strafrechtsystem der USA an. Es werden verschieden Formen der Privatisierung und ihr Einfluß auf die Arbeit der Häftlinge erläutert. Die Arten der verrichteten Arbeiten sind ebenso Gegenstand dieser Überlegungen, wie auch die Bezahlung der Arbeitenden. Im Hauptteil gehe ich auf die Zustände im privaten Strafvollzug und die Handhabung der Resozialisierung von Straftätern in gewinnorientierten Haftanstalten ein.

Abschließend folgt eine Zusammenfassung der erarbeiteten Ergebnisse sowie einige weiterführende Gedanken zum Thema.
Bei meiner Forschung dienten mir die im Literaturverzeichnis aufgeführten Quellen. Sie bestehen zum größten Teil aus Aufsatzsammlungen aus der Bayrischen Staatsbibliothek, welche im Zeitraum zwischen 1989 und 1996 erschienen. Den anderen großen und etwas aktuelleren Teil dieser Quellen stellen Aufsätze zum Thema aus dem Internet.

2. Formale Aspekte der Gefangenenarbeit

2.1. Historische Entwicklung der Gefangenenarbeit in den USA

Noch während der amerikanischen Kolonialzeit wurden Verbrecher für ihre Vergehen nur physisch (Stockschläge, etc.) bestraft. Sie wurden nur inhaftiert, um auf ihre Verhandlung zu warten (Flanagan). Damals wurde kein besonderes Augenmerk auf die Besserung der Straftäter gerichtet, die physische Bestrafung sollte Abschreckung genug davor sein, weitere Straftaten zu begehen. Des weiteren gab es in den USA vor der Abschaffung der Sklaverei kein Strafvollzugssystem im herkömmlichen Sinne (Browne). Durch Veränderung der Lebensbedingungen aufgrund zunehmender Verstädterung, Einwanderung und der Industrialisierung wurden mehr Gefängnisse notwendig um die vermehrte Zahl neuer Straftäter zu verwahren. Diese Gefängnisse wurden jedoch schon bald als Schulen für Verbrecher angesehen. Der Grund hierfür lag in der Tatsache, daß sich die Gefangenen aufgrund mangelnder Beschäftigung innerhalb der Gefängnismauern die Zeit mit dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch im Bezug auf ihre Verbrechen vertrieben (Flanagan). Das Problem der "inmate idleness" wurde erstmals als solches erkannt.
Aufgrund der gesammelten Erfahrungen verband das Strafvollzugssystem in den 1820er Jahren erstmals die Bestrafung von Verbrechern mit Methoden für ihre Besserung und führte Gefangenenarbeit als eine Form der Tätigkeit ein, um den Insassen Selbstdisziplin beizubringen.

Zwei unterschiedliche Modelle, welche die Rehabilitation von Gefangenen durch Arbeit zum Ziel hatten, waren zunächst vorherrschend:

  1. das Pennsylvania "solitary system" in dem den Gefangen nach einer Zeit der totalen Isolation und dadurch hervorgerufenen Selbstreflektion "erlaubt" wurde zu arbeiten und
  2. das New Yorker "congregate system" in dem die Insassen die Nächte in ihren Zellen verbrachten und tagsüber zusammen arbeiteten.

Einige Zeit später kopierten andere Gefängnisse das New Yorker System, da die gemeinsame Arbeit der Insassen dieses System profitabler machte (Flanagan). Das New Yorker System der Gefangenenarbeit das zuerst im Auburn Gefängnis praktiziert wurde, bot auch schon die Möglichkeit Gefangene für private Zwecken zu mieten. "Prisoners were also leased out to private bidders to be housed, fed, and worked as slaves, which was referred to as the Convict Leasing System." (Browne 62)

Außer diesem "lease system" bei dem ein privater Unternehmer Gefangene gegen die Zahlung einer bestimmten Summe mieten konnte und für dieVersorgung der Gefangenen Sorge tragen mußte, unterscheidet Flanagan noch zwischen fünf weiteren Systemen um Gefangenenarbeit wirtschaftlich nutzbar zu machen:

  1. das Vertragssystem bei dem der private Vertragspartner für Rohmaterialien, Ausrüstung und Überwachung der Gefangenen sorgte und dem Gefängnis einen bestimmten Betrag für die zur Verfügung Stellung der Arbeitskräfte zahlte.
  2. das "piece price" System bei dem Gefangene unter der Aufsicht des Gefängnispersonals standen, jedoch ein privater Vertragspartner für Rohmaterialien sorgte und für die hergestellten Güter bezahlte.
    Diese Systeme waren durch schamlose Ausnutzung und Mißhandlung der Gefangenen gekennzeichnet. Selbst wenn staatliche Aufseher Verfehlungen der privaten Vertragspartner im Hinblick auf die Behandlung der Gefangenen aufdeckten, so war es oft sehr schwer, die Verträge aufzukündigen (Durham). Des weiteren wurden bald Stimmen laut seitens Gewerkschaften und Unternehmen, die keine Gefangenenarbeit nutzten, welche die Nutzung dieser Arbeitskräfte als unlauteren Wettbewerb und als arbeitsmarktgefährdende Maßnahme sahen. Diese Widerstände und Schwächen im Vertragswerk führten zur Beendigung dieser Systeme bis 1935. In diesem Jahr wurden der Hayes-Cooper Act und der Ashurst Sumner Act verabschiedet, die es verboten, von Gefangenen hergestellte Produkte über Staatsgrenzen zu transportieren. Um die Arbeitskraft von Gefangenen weiterhin zu nutzen wurden neue Systeme ins Leben gerufen.
  3. das "public works" System. Hier verrichteten Gefangene Arbeit für die Öffentlichkeit zum Beispiel den Bau von Brücken, Straßen und Bau und Wartung öffentlicher Einrichtungen.
  4. das "state account" System. Hier übernimmt der Staat einen ganzen Industriezweig von dem es noch keinen inländischen Produzenten gibt.
  5. das "state use" System. Die Herstellung von Gütern obliegt der Vollzugsanstalt und ihr Verkauf ist nur innerhalb der Staatsgrenzen erlaubt, teilweise ist auch nur der Verkauf an staatliche Behörden gestattet.

Die letzten drei Systeme waren durch minimalen Einfluß des privaten Sektors gekennzeichnet. Durch gesetzliche Beschränkungen, die den Verkauf der von Gefangenen hergestellten Güter regelten, verringerte sich der Wirtschaftsfaktor Gefangenenarbeit im 20. Jahrhundert. Außerdem trug die "new penology", eine Strafrechtspolitik, bei der vermehrt Wert auf die Rehabilitation Gefangener durch Erziehungsmaßnahmen und dergleichen gelegt wurde, weiter dazu bei (Flanagan 144).

Durch eine rapide ansteigende Zahl von Straftätern und der daraus folgenden "nothing works" Debatte in den siebziger Jahren wurde die Rehabilitation Gefangener durch Erziehungsmaßnahmen in Frage gestellt. Die vielen Gefangenen und die immer länger werdenden Haftstrafen hatten immense Kosten zur Folge und die wirtschaftliche Nutzung der Gefangenenarbeit trat erneut in den Vordergrund. Erlöse aus dieser Arbeit sollten staatliche Kosten für das Strafrechtssystem reduzieren, d.h. Gefangene sollen die Kosten ihrer Inhaftierung zumindest teilweise selber aufbringen und auch die Opferkompensation durch Gefangenenarbeit wurde ein Thema.

Des weiteren wurde der Betrieb ganzer Haftanstalten durch private Unternehmer als eine kostensparende Alternative angesehen. Die erste dieser gänzlich privaten Haftanstalten wird seit 1976 von der Firma RCA in North Hampton, P.A betrieben (Durham 33). Während der Reagan Ära reflektierte die Privatisierung einstmals staatlicher Einrichtungen einen generellen Trend zur Kostenersparnis im Staatshaushalt. Diese Kostenersparnis wurde zu einem zentralen Punkt der Strafrechtspolitik. Aufgrund der bereits oben angesprochenen "nothing works" Debatte folgten immer härtere Strafen. Diese "get tough on crime Politik" manifestiert sich in längeren Haftstrafen, wobei die "Three Strikes Laws", die nach der dritten Verurteilung aufgrund einer bestimmten Straftat eine lebenslange Haft vorsehen, eine Sonderstellung einnehmen. Daß eine solche Gesetzgebung in eine rapide ansteigenden Zahl von Häftlingen mündet, versteht sich von selbst, da auch Drogendelikte und gewaltfreie Straftaten unter die "Three Strikes Laws" fallen. Es mußte daher nach Alternativen gesucht werden, um die immensen neuen Kosten zu decken. Es folgte die Einführung sogenannter "intermediate sanctions", so etwas wie Zwitter zwischen der Haft und der Bewährungsstrafe ( boot camps, electronic monitoring und intensive probation supervision). Da dies nicht vollständig ausreichte-denn die aufgrund der "Three Strikes Laws" Verurteilten mußten Haftstrafen absitzen-wurde hier der Grundstein für die Privatisierung ganzer Haftanstalten gelegt. Immer mehr private Unternehmer betrieben nun Haftanstalten. Die drei wichtigsten der insgesamt 88 Anbieter sind heute CCA (Corrections Corporation of America) mit ca. 50 % Marktanteil , Wackenhut mit ca.20% und Esmor mit ca. 8%.(Parenti)

Die Betreiberunternehmen bekommen vom Staat eine gewisse Summe für jeden Gefangenen pro Tag, von welcher der gesamte Unterhalt der Haftanstalt und der Inhaftierten bestritten werden muß. Da diese Unternehmen Wirtschaftsunternehmen sind, die profitabel wirtschaften wollen, verwundert es kaum, daß das Convict Lease System seit den achtziger Jahren eine Renaissance erlebt (Browne 61). Soll heißen, diese privaten Betreiberfirmen vermieten ihre Gefangenen heute wieder an andere private Unternehmen. Durch die teilweise Beseitigung gesetzlicher Restriktionen, die zum Verbot des Convict Lease Systems bis 1935 geführt hatten, wurde der Markt für durch Gefangenenarbeit hergestellte Produkte wieder erweitert (Auerbach 93). 1979 wurde der Justice System Improvement Act verabschiedet, der das Prison Industries Enhancement (PIE) Programm ins Leben rief. Dieses Programm war dazu autorisiert, sieben Pilotprojekte zu starten, die sich durch Partnerschaften zwischen dem staatlichen Strafvollzugsystem und privaten Betrieben kennzeichnen. 1984 wurde die Anzahl dieser Pilotprojekte auf 20, 1990 weiter auf 50 erweitert. Das PIE Programm umfaßt folgende Punkte:

  1. statutory authority to administer prison industry programs;
  2. contributions to victim compensation or victim assistance programs at not less than 5 percent nor more than 20 percent of gross wages;
  3. consultation with organized labor;
  4. consultation with local private industry;
  5. payment of prevailing wages;
  6. assurances that the program would not result in the displacement of employed workers;
  7. assurances that inmate participation was voluntary;
  8. provision of inmate worker compensation for injuries;
  9. substantial involvement of the private sector (BJA "PIE Application Kit" 1987)
    (Auerbach 93)

Man kann sagen, daß das Convict Lease System wieder Einzug in die amerikanische Strafrechtspolitik gehalten hatte. Wie das Verbot des Convict Lease Systems erfolgreich umgangen werden konnte zeigt auch ein Beispiel aus Kalifornien.

The Joint Venture Program of the California Department of Corrections is the board responsible for contracting out convict labor to "any public entity, nonprofit or for profit entity, organization, or business". This program was created by the passage of Proposition 139, the Inmate Labor Initiative of 1990, which was an initiative to overturn the 1882 abolition of the convict leasing in California.
(Browne 68)

Doch auch diese neuen Systeme der Privatisierung und wirtschaftlicher Nutzung von Gefangenenarbeit rufen Widerstände oder zumindest ambivalente Gefühle, was das amerikanische Strafvollzugsystem angeht, hervor.

2.2. Akzeptanz der Privatisierung von Gefängnissen und der Gefangenenarbeit in der Öffentlichkeit; Widerstände in der heutigen Zeit

Die amerikanische Öffentlichkeit ist der Ansicht, daß verurteilte Verbrecher arbeiten sollen, und sie sollen hart arbeiten. Sie sollen die Kosten ihrer Inhaftierung zumindest teilweise bezahlen, sie sollen den Opfern oder den Angehörigen ihrer Opfer eine Ausgleichszahlung für erlittenen Schaden zahlen, auf der anderen Seite sollen sie jedoch nicht den gesetzestreuen Bürgern die Arbeit wegnehmen. Der Rehabilitationsgedanke, also daß Verbrecher durch Arbeit und durch das Erlernen bestimmter Fähigkeiten während ihrer Inhaftierung nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis eine Arbeit finden und als "normale" Bürger weiterleben können, wird von Verfechtern der Gefangenenarbeit gerne als Grund benutzt, um Gefängnisinsassen an Privatfirmen zu vermieten. Wie dieser eigentlich sehr sinnvolle Gedanke in der heutigen Praxis gehandhabt und teilweise ad absurdum geführt wird, wird unter Punkt 4. genauer erläutert. Wie schon vor hundert Jahren, so sehen auch heute Gewerkschaftsmitglieder ihre Arbeitsplätze durch bilige Gefangenenarbeit bedroht. Die Vorteile für Firmen, die Gefangenenarbeit nutzen, sind unter 3. genauer erläutert.

Zur Privatisierung von Haftanstalten gibt es unterschiedliche Meinungen: Auf der einen Seite stehen diejenigen, die der Ansicht sind, Wettbewerb sei immer besser als ein Monopol - auch ein staatliches. Sie behaupten, daß durch den Wettbewerb der verschiedenen Anbieter privater Haftvollstreckung sich letzten Endes derjenige durchsetzt, der die besten Serviceleistungen zum niedrigsten Preis anbietet. Des weiteren seien die Konstruktion und der Bau von Haftanstalten durch Privatfirmen weniger kostenintensiv und beanspruche weniger Zeit. Die Gegner der Gefängnisprivatisierung, wie zum Beispiel Menschenrechtsorganisationen, halten dagegen, daß die Behandlung der Inhaftierten und das Profitmotiv, das Privatanbieter verfolgen, nicht unter einen Hut zu bringen sind. Sie befürchten, und das nicht grundlos, daß Gefangenen ausgebeutet werden und daß bei ihrer Versorgung gespart wird - auch hierzu mehr unter Punkt 4.

2.3. Philosophische Begründungen das Strafvollzugsystem zu privatisieren und die Verantwortlichkeit für die Behandlung der Inhaftierten

Die zunehmende Privatisierung einstmals öffentlicher Einrichtungen während der Reagan Ära warf die Frage auf, ob private Unternehmen überhaupt dazu lizensiert werden können, staatliche Monopole zu übernehmen. Logan führt an, daß viele Einrichtungen die heute als durch und durch staatliche Einrichtungen angesehen werden, wie zum Beispiel Schulen, die Polizei und die Feuerwehr, in der Frühphase der amerikanischen Republik in privaten Händen waren (45). Er weist jedoch auch darauf hin, daß das Convict Lease System des 19. und frühen 20. Jahrhunderts nicht unmittelbar mit dem privaten Besitz und Betrieb ganzer Haftanstalten zu vergleichen ist (46). Seiner Meinung nach stellt die libertäre Ideologie John Lockes, die eine Grundlage des amerikanischen Staates darstellt, hierfür eine Erklärung bereit: In diesem System sind alle Rechte individuelle Rechte, der Staat stellt nur ein künstlich geschaffenes Gebilde dar, welches durch die Vereinigung von Individuen dazu autorisiert wird, Recht zu sprechen und zu bestrafen. Daher besitzt der Staat nicht das Recht zu bestrafen, es wird ihm nur durch die Gemeinschaft der Staatsbürger übertragen. So gesehen dürfen auch nichtstaatliche Unternehmen diese Aufgaben übernehmen (52 f).

Daraus folgt die Frage, ob der Staat oder der private Betreiber für eventuelle Schäden der ihm überantworteten Personen, sprich der Inhaftierten, verantwortlich ist. Als Präzedenzfall gilt hier das Verfahren Medina gegen O´Neal aus dem Jahre 1982. In einer INS (Immigration and Naturalization Service) Verwahrungsanstalt, in der illegal eingereiste Ausländer auf ihre Abschiebung warteten, erschoss ein Sicherheitsbeamter einen Insassen und verwundete einen zweiten schwer. Da dieser Beamte Angestellter einer privaten Sicherheitsfirma war, die für das INS die Sicherheitskräfte in dieser Anstalt stellte, wurde hier erstmals darüber verhandelt, ob der Staat, der die Bewachungsaufgaben an eine private Firma übertragen hatte, oder die private Firma selber dafür verantwortlich sei. Das Gericht urteilte, daß immer noch der Staat für die Behandlung der Insassen einer Haftanstalt verantwortlich sei (Joel 69). Seitdem wird seitens des jeweiligen Staates penibel darauf geachtet, daß die privaten Vertragspartner, die sich um die Erlaubnis bewerben, ein Gefängnis zu verwalten, die Verantwortung für die Insassen übernehmen.( in den sogenannten RFPs- Request for Proposal, den Angeboten der Privatunternehmen an den Staat, die in den meisten Punkten dem späteren Vertrag entsprechen.) Diese Unternehmen wiederum schließen eine Haftpflichtversicherung für etwaige Reparationszahlungen an Mißhandelte oder über Gebühr ausgenutzte Gefangene ab.

3. Einfluß des privaten Sektors auf Gefangenenarbeit heute

3.1. Arten der Gefängnisprivatisierung

Man kann verschiedene Arten der Privatisierung unterscheiden. Zum einen gibt es das sogenannte "contracting-out"; hier werden verschiedene Dienstleistungen für die Haftanstalt von privaten Betrieben erbracht. Beispiele hierfür gibt Dana Joel an: "The most typical of these include medical and psychiatric care, food, drug treatment, staff training, and inmate counseling." (57)

Dies wird sowohl von staatlichen und privaten Haftanstalten so praktiziert. Es gibt außerdem sogenannte lease-purchase agreements. Private Architekten und Bauunternehmen entwerfen und bauen Gefängnisse für den Staat. Der Staat mietet diese dann für einen längeren Zeitraum an. "Under a lease-purchase agreement, a private firm agrees to built a prison, and the state signs a long-term lease for the prison." (Joel 58)

Eine weitere Form der Privatisierung ist das Management ganzer Haftanstalten durch private Anbieter. Auf diese und die folgende Art der Privatisierung möchte ich mich nun konzentrieren. Diese Form der Privatisierung sind die "Prison Industries". Bei dieser Form stellt die Haftanstalt - privat oder staatlich betrieben - Raum für die Arbeit zur Verfügung. Der Vertragspartner ist für die Ausbildung der Arbeitskräfte zuständig und zahlt der Gefängnisdirektion eine festgelegte Summe für jeden Arbeiter und pro Stunde. Dies ist heute eine sehr gebräuchliche Art der Privatisierung. Zusätzlich ist man auch schon dazu übergegeangen, Gefangene in ausgelagerte Produktionsstätten, in denen Arbeitskräfte gebraucht werden, zu transportieren.(Davis)

3.2. Vorteile für Firmen die Gefangenenarbeit nutzen

Die Vorteile für Firmen, die mit staatlichen oder privaten Vollzugsanstalten Verträge abschließen, um Gefangenenarbeit zu nutzen, sind signifikant: Gefangene müssen nicht von der Mieterfirma krankenversichert werden und auch eine Arbeitslosenversicherung muß nicht von der Firma bezuschußt werden. Der Fair Labor Standards Act, der unter anderem Mindestlöhne für Angestellte vorsieht, gilt nicht für Gefangene. Sie können eingestellt und entlassen werden, so wie es die Arbeitsmarktlage vorgibt. Da es Gefängnisinsassen zudem verboten ist, sich gewerkschaftlich zu organisieren oder zu streiken, können sie diese Grundrechte eines jeden Angestellten auch nicht durchsetzen. Des weiteren haben Gefängnisarbeiter keinen Urlaub, keine langen Wege zur Arbeit und sie sind in ausreichender Zahl vorhanden.

In den letzten Jahren erkannten viele Firmen diese wirtschaftlich günstigen Bedingungen innerhalb der Vereinigten Staaten und ließen Güter, die zuvor in der Dritten Welt hergestellt wurden wieder in den USA herstellen. Dadurch konnten sie Transportkosten einsparen und auch den Mindestlohnforderungen in den Drittweltländern entgehen. Obwohl es verboten ist, Arbeiter zu entlassen und dann die Arbeit von Gefangenen verrichten zu lassen, ist dies durch Gesetzeslücken ohne weiteres möglich. So schloß die Firma U.S. Technologies eine ihrer Fabriken in der Nähe von Austin (Texas) und entließ dadurch 150 Arbeiter. 45 Tage später öffnete dieselbe Firma eine Fabrik in unmittelbarer Nähe und ließ die Arbeit von Gefangenen verrichten.(Gilmore)

3.3. Von Gefangenen verrichtete Arbeiten und ihre Bezahlung

In US Gefängnissen inhaftierte Personen verrichten eine Vielzahl verschiedener Arbeiten. Flanagan unterscheidet hier drei Bereiche:

  1. Wartungs- und Servicearbeiten innerhalb der Haftanstalt
  2. Aufgaben in der Agrarwirtschaft
  3. Gefängnisindustrie (prison industries)

Die Wartungs- und Servicearbeiten innerhalb des Gefängnisses umfassen Aufgaben wie zum Beispiel den Betrieb der Gefängniswäscherei, der Gefängnisküche aber auch Ausbesserungsarbeiten am Gefängnis selber, wie etwa am Mauerwerk. Flanagan führt an, dies sei der Bereich, in dem die meisten Gefangenen arbeiten, was wohl auch heute noch seine Gültigkeit hat. Ich möchte jedoch anmerken, daß in der Zeit seit dem Erscheinen seines Aufsatzes (1989) die Differenz in der Anzahl der für Servicearbeiten beschäftigten Gefangenen und der in der Gefängnisindustrie Arbeitenden wesentlich geringer geworden ist. Die Aufgaben, die für Gefangene in der Agrarwirtschaft zu erfüllen sind, reichen von saisonbedingten Erntearbeiten bis zum Einsatz bei der Feuerwehr. So spart beispielsweise das Department of Forestry and Fire Protection mehr als 70 Millionen Dollar im Jahr durch die Nutzung von Gefangenenarbeit (Browne 67). Die unter den Bereich der Gefängnisindustrie fallenden Arbeiten sind auf der einen Seite solche, bei denen die Insassen für den Staat oder einen staatlichen Betrieb arbeiten. In diesem Bereich werden Strassenschilder, Autokennzeichen, Schuhe, Militärzubehör und Möbel angefertigt. Des weiteren bauen Gefangene auch neue Gefängnisse und sind in staatlichen Betrieben angestellt, so nähen sie zum Beispiel in Oregon die sogenannten "prison blues" Jeans, die mit dem zynischen Slogan "made on the inside to be worn on the outside" beworben werden (Davis).

Als Leiharbeiter fertigen Häftlinge Computermäuse für Microsoft, Dell Computers und IBM, arbeiten am Fließband für Boeing, Honda und nähen für Victoria´s Secret und No Fear. Die Mieter dieser Arbeitskräfte zahlen den Vermietern, also den Haftanstalten (privat oder staatlich) bis zu 8$ pro Stunde. Die Arbeitskräfte selber sehen davon aber maximal 2$. Den Rest verschlingt die Opferkompensation, die Bezahlung für die eigene Haft --das Berks County Jail in Pennsylvania stellt zum Beispiel seinen Insassen pro Hafttag 10$ in Rechnung (Goldberg/Evans)-- und nicht zuletzt der Profitgedanke der Vermieter.

4. Haftbedingungen in US Haftanstalten

4.1. Haftbedingungen unter dem Aspekt der Arbeitswilligkeit

Der 13. Verfassungszusatz verbietet unfreiwillige Arbeit, es sei denn als Bestrafung für ein Verbrechen. Das Department of Corrections behauptet, die Arbeit in der Haftanstalt sei freiwillig, ein genauerer Blick widerlegt dies jedoch. Zunächst einmal werden zu Haftstrafen Verurteilte bei Haftantritt aufgrund ihrer schon erlernten Fähigkeiten eingeteilt.

As inmates are classified for placement in an institution, they are surveyed for almost 50 different work skills, from appliance repair to x-ray technician, to determine which institution they should be placed in. Clearly, the experience and work skills these convicts already have coming into the institution counter the notion that convict labor programs are about job training and education.
(Browne 65)

Außerdem werden sie in sogenannte Work/Privilege Gruppen unterteilt. Es gibt vier solcher Gruppen:

  1. Gruppe A: diese Gefangenen verrichten Ganztagsarbeit
  2. Gruppe B: diese Gefangenen verrichten Halbtagsarbeiten oder befinden sich auf einer Warteliste um zu arbeiten
  3. Gruppe C: diese Gefangenen weigern sich zu arbeiten
  4. Gruppe D: bei diesen Gefangenen gelten verschärfte Haftbedingungen
    (Browne 66).

Gefangene, die sich weigern zu arbeiten, müssen mit schlechteren Haftbedingungen rechnen. Nicht nur daß sie seltener Besuch von Verwandten oder Bekannten und weniger Mahlzeiten erhalten, so haben sie auch, anders als arbeitende Gefangene, nicht die Möglichkeit ihre Haftstrafen durch sogenannte "good time credits" zu verringern. Ein Tag Arbeit entspricht hier einem Tag geringerer Haftstrafe, d.h. durch Arbeit und die good time credits besteht die Möglichkeit die eigene Inhaftierungszeit zu halbieren. Telefongespräche sind ihnen nur in äußersten Notfällen gestattet, natürlich wägen hier die Gefängnisbeamten ab.

Als den größten Nachteil, den sich die Gefangenen durch eine Arbeitsverweigerung einhandeln, erachte ich jedoch die Geldknappheit. Die Verfügbarkeit von Geld ist für Gefangene sehr wichtig, in Privatgefängnissen sogar noch mehr als in staatlichen Gefängnissen. Die Inhaftierten beklagen hohe Preise in der Kantine und für Zigaretten. In staatlichen Gefängnissen stellt der Staat pro Monat fünf vorfrankierte Briefumschläge für den Briefverkehr zur Verfügung, im Privatgefängnis müssen Gefangene selber dafür aufkommen. In staatlichen Haftanstalten wird zudem die Kleidung häufiger durch neue ersetzt, in Privatgefängnissen müssen die Inhaftierten auch hierfür wieder selber bezahlen, wie auch für die selbstverständlichsten Dinge des täglichen Lebens: für Seife, Toilettenpapier, Handtücher, Zahnpasta und Zahnbürsten ebenso wie für Schreibpapier und Schreibutensilien (Silverstein). Außerdem werden ihnen unverhältnismäßig hohe Gebühren für Telefonate berechnet, die sie selber bezahlen müssen (Goldberg/Evans). Es besteht also für Gefangene auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit, etwas Geld durch Arbeit zu verdienen.

4.2. Der Resozialisierungsgedanke in der Praxis

Wie soben erwähnt, wurde die Gefangenenarbeit nicht nur unter dem Aspekt eingeführt, damit Gewinne zu erzielen sondern auch, um eine gewisse Arbeitsethik anzuerziehen, welche viele der Straftäter vorher nicht kannten. Wenn es heute darum geht, eine Begründung dafür abzugeben, warum Gefangene arbeiten, haben die Beführworter der Gefangenenarbeit schnell eine passende Antwort parat: die Gefangenen würden durch die Arbeit mit Fähigkeiten ausgestattet, die es ihnen nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis möglich mache, Arbeit zu bekommen und dadurch nicht mehr rückfällig zu werden. Obwohl dies in Einzelfällen und in besonders ehrgeizigen Pilotprojekten durchaus der Fall sein mag, wie etwa beim PRIDE Projekt in Florida (siehe Schloegel), so bezweifle ich jedoch den Sinn der meisten von Gefangenen verrichteten Arbeiten im Bezug auf diesen Resozialisierungsgedanken.

Ein weiterer Punkt dafür, die Verbindung des staatlichen Strafvollzugsystems mit der privaten Wirtschaft einzugehen, lag in der Absicht, das Free Venture-Modell für Gefangene einzuführen. Dieses sollte darin bestehen, Arbeitsweisen der Privatwirtschaft auch in das Strafvollzugsystem zu integrieren. Dem Gefangenen mittels Schulungsmaßnahmen und "on the job training" ein Handwerk beizubringen, das ihn wiederum dazu befähigt, nach seiner Entlassung eine Anstellung zu bekommen war ein erklärtes Ziel dieser Maßnahme. Die heutige Realität in amerikanischen Staats- und vor allem Privatgefängnissen raubt einem aber nahezu jegliche Illusion darüber, daß die Insassen mit solchen Maßnahmen überhaupt in Kontakt kommen. Worin liegt der Schulungseffekt für Gefangene, Computermäuse zusammenbauen? Welche Fertigkeit lernen sie dabei, die sie dazu befähigt, nach der Entlassung eine Arbeit zu bekommen? Wer stellt den ehemaligen Straftäter ein, dessen einzige Aufgabe darin bestand, eine Tätigkeit auszuführen, die man billiger haben kann, indem man die Arbeitskraft der noch einsitzenden Gefangenen ausnutzt? Viele Firmen versuchen auch für Arbeiten Gefangene zu bekommen, die hohe oder lebenslange Haftstrafen absitzen. Ob diese dadurch eine vernünftige Ausbildung erhalten, ist fraglich. "This pattern of favouring lifers and longtermers calls into question the claim that such programs are intended to provide meaningful job skills." (Wright)

4.3. Haftbedingungen im privaten Starfvollzug

Die Haftbedingungen im privaten Strafvollzug von heute ähneln den privaten Systemen aus dem 19. Jahrhundert: Die Gefängnisse sind meist überfüllt, da für die Betreiberfirmen erst eine Auslastung ab 95% die Betriebskosten deckt und Investoren anlockt, also Gewinne abwirft (Silverstein). Damit gewinnbringend gewirtschaftet wird, wird auf Kosten der Gefangenen und der Sicherheit gespart. Ein Spezialreport über Privatgefängnisse, die Verträge mit dem Staat Wisconsin haben, verrät dies: Um Geld zu sparen, wurden Ausbesserungsarbeiten am Gefängnis und in den Zellen auf die lange Bank geschoben. Die Zustände in den Zellen wurden dadurch im Winter unerträglich: Ein am Fenster abgestelltes Glas Wasser gefror in der Zelle.

Suizidgefährdete Insassen wurden ungenügend überwacht und bei solchen, die Medikamente verschrieben bekommen hatten, wurde nicht überprüft, ob sie diese auch einnahmen. Dadurch konnten sie die Medikamente horten und später innerhalb des Gefängnisses damit handeln. Verdorbenes und verschimmeltes Essen waren Folge der unhygienischen Zustände in den Gefängnissen. Toiletten waren undicht und die Gefangenen waren sogar in einer Haftanstalt ein halbes Jahr ohne zahnmedizinische Versorgung, da das Gefängnis keinen Zahnarzt stellen konnte. Ein Team, das die medizinische Versorgung in Haftanstalten überprüfen sollte, förderte in mehreren anderen Gefängnissen beinahe unglaubliche Fakten zutage. Durch Kosteneinsparung bei Medikamenten und bei der Ausbildung des medizinischen Personals könnten sogar Gefangene zu Tode gekommen sein (Allen/Bell).

Übergriffe der Wärter waren häufig, Haftlinge wurden in ihren Zellen verprügelt, Insassen in Jugendgefängnissen, sowohl weiblich als auch männlich, wurden sexuell mißbraucht: "[...] a shocking federal report on the Wackenhut operated juvenile facility in Jena, La. There, too, the allegations involve rampant sexual and physical abuse against the young inmates." (Whackening Wackenhut) Doch Wärter ließen es auch zu, daß Gangmitglieder sich offen treffen konnten-ein hohes Sicherheitsrisiko für Insassen sowie für das Sicherheitspersonal selbst. Die Einsparungen stellen, wie man sieht, die Sicherheit in privaten Haftanstalten in Frage. Die Wächter bekommen zu wenig Gehalt und wechseln deshalb oft sehr schnell in eine staatliche Haftanstalt, in der sie besser verdienen. Es bleiben also nur noch die zu schnell und schlecht ausgebildeten Wärter in den Privatgefängnissen. Nur ein Beispiel: In New Mexico wurde ein nur leicht bewaffneter Wächter mit 60 Gefangenen allein gelassen. Diese nutzten die Gelegenheit, um einen Häftling zu erstechen und den Wärter so schwer zu verwunden, daß dieser kurze Zeit später starb.(Palast) Alex Friedmann, ein ehemaliger Häftling in einer von der CCA betriebenen Haftanstalt, macht die Kosteneinsparungen für viele entflohene Gefangene und Sicherheitsrisiken verantwortlich:

The result is high turnover at privately operated prisons. And security personell who are paid low wages with few benefits, no civil-service protections and no pension plan simply aren´t-for instance-going to risk their lives to break up a knife fight.

Die schlechte Bezahlung der Sicherheitskräfte bringe sie dazu, Nebengeschäfte abzuschließen oder Bestechungsgelder anzunehmen. "Low salaries make private prison officers more likely to take bribes, while poor training makes them more vulnerable to manipulation."
In mehreren Staaten konnte man Wärter des Drogenschmuggels überführen.

Leistungen für Gefangene sind von der Kostenpolitik der privaten Haftanstalten abhängig. Erziehungs- und Drogenrehabilitationsproramme sowie die Arbeitsausbildung fallen darunter. "To rachet up profit margins, companies have cut corners on drug rehabilitation, counseling and literacy programs." (Silverstein) In Wisconsin wurde festgestellt, daß nur jeder zehnte Insasse, der ein Drogenrehabilitationsprogramm brauchte, dieses auch bekam. Die gängige Praxis in privaten Gefängnissen ist, die Arbeitskraft der Insassen an andere Unternehmen zu vermieten um dadurch einen Gewinn zu erwirtschaften und nicht unnötig Geld für die Aus- und Weiterbildung der Gefangenen zu opfern. Dies ist nicht nur endemisch bei privaten, sondern auch bei staatlichen Gefängnissen. So sieht die PIA (Prison Industry Authority) in Kalifornien die Rehabilitation der Gefängnisinsassen nicht mehr als ihre Aufgabe an:

The current mission statement of the PIA is:
  1. Producing and selling, at a profit, quality goods and services at competitive prices with timely delivery
  2. Maintaining a safe, clean secure, and efficient environment that promotes work ethic.
  3. Expanding markets and developing new products.
There is nothing in this mission statement that indicates any commitment to training or rehabilitation.
(Browne 67)

Obwohl die PIA eine staatliche Einrichtung ist, die eigentlich auf das Staatssäckel zurückgreifen kann, wird ersichtlich, daß die Rehabilitation Gefangener nicht mehr Hauptaugenmerk des amerikanischen Srafvollzugs ist, und schon gar nicht in Privatgefängnissen. Anbieter privater Gefängnisdienste, wie zum Beispiel die CCA, bewerben zwar ihre eigenen Rehabilitationsprogramme (siehe CCA Homepage), aber die Realität sieht anders aus, nämlich daß mehr Wert auf profitträchtige Vermietungen der Gefangenen gelegt wird.

5. Zusammenfassung, Resümee und weiterführende Gedanken

Die heutigen Privatbetreiber von Gefängnissen erwirtschaften Gewinne an den Börsen und locken durch ihre gewinnbringene Betriebsweise potente Investoren an; z.B. American Express und General Electric (Silverstein). Sie operieren international, unter anderem in Australien und dem Vereinigten Königreich, und haben innerhalb der Vereinigten Staaten eine starke Lobby. Durch den Einfluß des privaten Sektors auf das Strafvollzugsystem entstand gar ein neuer Wirtschaftszweig, der als "Prison-Industrial Complex" bezeichnet wird. Hier verdienen nicht nur Betreiberfirmen von Haftanstalten durch die Gefangenen, sondern auch eine Reihe anderer Industriezweige, welche Verträge mit diesen Firmen abschließen. Firmen, die Gefängnisse bauen, Anbieter medizinischer Versorgung für Gefangene, Transportunternehmen, Vertriebe und Hersteller von "special items", von Handschellen, Sicherheitszäunen und dergleichen und nicht zuletzt Firmen, die sich die Arbeitskraft der Gefangenen mieten, wenn sie billige Arbeiter suchen. Da alle diese Betriebe gewinnbringend wirtschaften wollen, wird auf der anderen Seite extrem gespart. Einsparungen bei Sicherheismaßnahmen in den Gefängnissen, bei der Ausbildung des Sicherheitspersonals und bei dessen Anzahl führen zu Sicherheitsrisiken für Gefangene, Sicherheitsbeamte und die Bevölkerung. Einsparungen bei Ausbildung und Versorgung der Gefangenen vergrößern die Notstände in den Haftanstalten noch mehr. Die Inhaftierten werden nicht im Sinne des Resozialierungsgedankens ausgebildet, werden schlecht bezahlt und konkurrieren mit Arbeitern aus der freien Wirtschaft.

Es ist die Frage, ob Privatbetriebe durch ihre Betonung des gewinnträchtigen Arbeitens der Gefangenen und nicht der Rehabilitation der Straftäter - bewußt oder unbewußt - eine hohe Rückfallquote der Entlassenen in Kauf nehmen. Da auch empirische Studien darüber Aufschluß geben, daß die Rückfallquote bei ehemaligen Straftätern, die eine Ausbildung während ihrer Inhaftierung absolviert haben, nicht so hoch ist, wie bei jenen, die keine Ausbildung genossen, scheint diese Überlegung gar nicht so abwegig.

6. Bibliographie

Auerbach, Barbara. "Federal Government Involvement in Private Sector Partnership with Prison Industries." Bowman 91-104

Bowman, Gary, (ed). Privatizing Correctional Institutions. New Brunswick, New Jersey: Transaction Publishers, 1993

Browne, Julie. "The Labor of Doing Time." Rosenblatt 61-72

Durham, Alexis M. "The Future of Correctional Privatization: Lessons from the Past." Bowman 33-49

Flanagan, Timothy J. "Prison Labor and Industry." Goodstein 135-162

Goodstein, Lynne, (ed). The American Prison- Issues in Research and Policy. New York: Plenum Press 1989

Joel, Dana C. "The Privatization of Secure Adult Prisons: Issues and Evidence." Bowman 51-73

Lichtenstein, Alexander C., and Michael A. Kroll "The Fortress Economy." Rosenblatt 16-39

Logan, Charles H. "Proprietary Prisons." Goodstein 45-64

Rosenblatt, Elihu, (ed). Criminal Injustice. Boston, MA: South End Press 1996

Schloegel, Judith. "PRIDE of Florida: A Working Model For Inmates." Bowman 105-111

Sullivan, Harold J. "Privatizing of Corrections: A Threat to Prisoners´ Rights." Bowman 139-155

Internetquellen

Allen, William, and Kim Bell. Death, Neglect and the Bottom Line. September 27, 1998 <http://www.corpwatch.org/feature/prisons/prisonshmos.html>

Davis, Angela Y. Masked Racism: Reflections on the Prison Industrial Complex. Fall 1998 <http://www.corpwatch.org/feature/Prisons/adavis.html >

Ehrlich, Reese. "Prison Labor: Workin´ For The Man." Covert Action Quarterly #54-Fall 1995 <http://www.prop.org/legal/prisons/labor.htm >

Friedmann, Alex. Prison Privatization: An Insider´s Perspective March/April 2001 <http://www.afscme.org/publications/public/Employee/2001/pema0107.htm>

Goldberg, Eve, and Linda Evans. The Prison Industrial Complex and The Global Economy. 1999 <http://www.labournet.org/1999/Feb/Prison.html >.

Palast, Gregory. Wackenhut´s Free Market in Human Misery. September 26, 1999 < http://www.corpwatch.org/feature/prisons/g-palast.html>

Parenti, Christian. The Prison Industrial Complex: Crisis and Control. September 1999 <http://www.corpwatch.org/feature/prisons/c-parenti.html >

Pens, Dan. Out-Celling the Competition April/May 1996 < http://www.corpwatch/feature/prisons/out-cell.html >

Silverstein, Ken. American´s Private Gulag. June 1997 < http://www.corpwatch.org/feature/prisons/gulag.html >

Special Report on Wisconsin Inmatesin Out-of-State Private Prisons <http://www.legi.state.wi.us/senate/sen04/news/prisons.html>

Whackening Wackenhut. July/August 2000 <http://www.afscme.org/Publications/public.employee/2000/peja0030.htm>

Wright, Paul. Profiting from Punishment March 1997 <http://www.corpwatch.org/feature/prisons/labor.html >

veröffentlichen im daa   
 © 2001 Deutsch-Amerikanischer Almanach
Impressum