Sabine Heger Die Debatte um die Struktur und Organisation moderner Frauengefängnisse in den USA
I. Profil weiblicher Strafgefangener
In diesem Abschnitt will ich zuerst auf die Bedingungen und Gründe für die Debatte um amerikanische Frauengefängnisse eingehen. Die alarmierend wachsende Zahl von weiblichen Strafgefangenen läßt entweder eine zunehmende Kriminalität unter Frauen vermuten, oder eine erhöhte Bereitschaft der Behörden, straffällige Frauen mit Haftstrafen zu belegen. Es stellt sich allerdings die Frage, ob diese Frauen tatsächlich eine Gefahr für die Gesellschaft darstellen und deswegen von ihr isoliert werden müssen. Auch die Zusammensetzung der weiblichen Gefäng-nispopulation wirft Fragen nach der Gerechtigkeit im amerikanischen Frauenstrafvollzug auf.
Außerdem: "The number of women incarcerated in prisons and jails in the USA is approximately 10 times more than the number of women incarcerated in Western European countries, whose combined female population is about the same size as that of the USA." (AI .../report/women-061.html)
1. Rapider Anstieg der weiblichen Gefängnispopulation 1986-1999
Wie in der ersten Abbildung zu sehen ist, stieg die Zahl der weiblichen Strafgefangenen zwischen 1986 und 1999 von insgesamt etwa 46.000 auf 148.000 Frauen an – über dreimal so viel. Das entspricht einem Anstieg von über 220% - bei männlichen Strafgefangenen waren es zum Vergleich nur 130%. (Sourcebook 498 Tab. 6.21 & 503 Tab. 6.26) Die aktuellsten Zahlen besagen, daß am Jahresende 1999 90.668 Frauen in Bundes- oder Staatsgefängnissen inhaftiert waren - damit waren etwa 6,6% aller Insassen Frauen. (Der Frauenanteil in Lokalgefängnissen war 1999 mit 11,2% deutlich höher.) (Sourcebook 500 Tab. 6.24) Ende 1990 waren es nur 44.065 weibliche Strafgefangene und der Frauenanteil betrug 5,7%. Zwischen 1990 und 1999 wuchs die weibliche Gefängnispopulation damit um 106% - die männliche nur um 75% im selben Zeitraum. (Beck, Prisoners in 1999, 5 Tab. 8)
Der Anteil der Inhaftierten an allen Verurteilten ist insgesamt eher gering. Ende 1997 standen z.B. 895.300 Frauen unter Strafaufsicht – davon waren schätzungsweise 76,5% auf Bewährung freigelassen, 6,6% in Bezirks- oder Stadtgefängnissen, 8,2% in Bundes- oder Staatsgefängnissen und 8,7% auf Bewährung entlassen. Der Anteil aller Verurteilten an der Gesamtbevölkerung betrug 0,9%. (Beck, Correctional Populations, 2 Tab. 1.2) Verglichen mit ihrem Anteil an der Gesamtbevölkerung ist der Anteil afroamerikanischer und lateinamerikanischer Frauen im Gefängnis verhältnismäßig hoch. Amnesty International (AI) beschreibt, daß der Anteil der weiblichen Strafgefangenen, die ethnischen Minderheiten angehören, deutlich ihre Verteilung in der Gesamtbevölkerung übersteigt: "The rate of imprisonment of black women is more than eight times the rate of imprisonment of white women; the rate of imprisonment of Hispanic women is nearly four times the rate of imprisonment of white women." (AI .../report/women-061.html)
2. Begangene Straftaten und erhaltenes Strafmaß weiblicher Straftäter
Wie aus der zweiten Abbildung hervorgeht, nahmen die Verbrechen verurteilter Frauen in Staatsgefängnissen der Einzelstaaten zwischen 1986 und 1998 in allen Bereichen zu. Aber der deutlichste Anstieg ist bei den Drogendelikten zu verzeichnen – von 2.371 auf 23.900 Verurteilte. Das ist fast zehnmal so viel und entspricht einem Anstieg von 908%. (1986: Snell 3 Tab. 3. 1990 & 1996: Gilliard & Beck 11 Tab. 15. 1999: Beck, Prisoners in 1999, 10 Tab. 15)
Zwischen 1990 und 1998 stieg die Zahl der Frauen in staatlichen Gefängnissen etwa um 33.600 Häftlinge an, mit einem Anstieg von 27% bei Gewaltdelikten, 20% bei Eigentumsdelikten, 36% bei Drogendelikten und 17% bei Ordnungsdelikten. Bei den Männern waren es 418.600 Häftlinge mehr, mit je einem Anstieg von 53%, 15%, 18% bzw. 15%. (Beck, Prisoners in 1999, 10 Tab. 16) Was beweist, daß besonders Frauen von verschärften Drogengesetzen betroffen zu sein scheinen, aber gleichzeitig nicht so gewalttätig sind wie Männer.
Untermauert wird diese These von der dritten Abbildung (Beck, Prisoners in 1999, 10 Tab. 15), die zeigt, daß die etwa 70.300 Frauen, die sich 1998 unter der Jurisdiktion der Einzelstaaten befanden zu 29% wegen Gewaltdelikten (Mord, Raub etc.), zu 26% wegen Eigentumsdelikten (Betrug, Diebstahl, Einbruch etc.), zu ganzen 34% wegen Drogendelikten und nur zu 11% wegen anderen Delikten verurteilt wurden. Bei Männern sind die Anteile jeweils 49%, 21%, 20% bzw. 10%. Die meisten weiblichen Strafgefangenen verbüßten 1998 also zu 71% Haftstrafen aufgrund von gewaltlosen Straftaten. Außerdem haben sie eine weniger gewalttätige Vergangenheit als Männer. Der Anstieg der weiblichen Gefängnispopulation ist auf der Basis dieser Fakten hauptsächlich auf Verstöße gegen Gesetze gegen den Besitz und Verkauf von spezifischen Drogen zurückzuführen, die seit den 1980ern verschärft durchgesetzt werden, wie auch der Anteil der Verurteilten an den Festgenommenen zeigt. Von den 1998 wegen Drogendelikten festgenommenen Frauen wurden 21,7% verurteilt; bei Gewaltdelikten waren es nur 11,9% und bei Eigentumsdelikten 13,3% . (Greenfeld & Snell 5 Tab. 10-11)
In den nächsten drei Punkten werde ich kurz auf die Gründe der Frauen für die Verübung von Straftaten eingehen, die im Allgemeinen eher im "Kampf ums Überleben" als aus krimineller Energie begangen werden - um Geld zu verdienen, eine Drogensucht zu finanzieren und einem brutalen Umfeld und/oder einer gewalttätigen Beziehung zu entkommen.
a) Gewaltdelikte, "Domestic Violence" und "Battered Women"
Von den 59.996 Morden, die von Frauen zwischen 1976 und 1997 begangen wurden, richteten sich 60,9% gegen Vertraute oder Familienmitglieder und nur 39,1% gegen Bekannte oder Fremde. Im Vergleich dazu begingen Männer 395.446 Morde und nur 20,3% richteten sich gegen Vertraute oder Familienmitglieder, aber ganze 79,7% gegen Bekannte oder Fremde. (Greenfeld & Snell 4 Tab. 7) Das bedeutet, daß Frauen anscheinend ein geringeres Risiko für die Gesellschaft darstellen als Männer, da Rückfälle bei Morden gegen bekannte Menschen weniger wahrscheinlich sind als bei Morden gegen unbekannte. Ein heftig diskutiertes Thema in diesem Kontext ist der Zusammenhang zwischen häuslicher Gewalt, einschließlich psychischer, physischer und sexueller Mißbrauch durch den Ehemann oder Lebensgefährten, und den von Frauen verübten Morden, die eben gegen ihre Peiniger gerichtet sind. Ist eine solche Tat Mord oder Selbstverteidigung? Nach der Organisation Prisonactivst ist es eher letzeres; denn die deutliche Mehrzahl der Frauen, war irgendwann einmal irgendeiner Form von Gewalt ausgesetzt.
b) Eigentumsdelikte und schwierige sozio-ökonomische Lebensumstände
Wie auch noch aus der demographischen Struktur weiblicher Gefängnispopulationen hervorgehen wird, sind die Lebensumstände der inhaftierten Frauen vor ihrer Verhaftung – aufgrund mangelnder Bildung, Arbeitslosigkeit und allgemeiner Armut – eher schlecht und schwierig. Watterson beschreibt ihre Situation wie folgt:
"Most of America’s [female] prisoners are economically impoverished, poorly educated people who need to learn how to solve their problems – which usually are medical and economic, including addiction, poor physical health, lack of education, and lack of job skills, literacy, or psychological balance – within the community. They are employees or would-be employees, not employers, and we send them away to repressive, hostile, and unhealthy places far from home, where security is the first and foremost priority, and where they get no treatment, no counseling, and no training – no help with their problems. Being locked up hastens the breakdown of their relationships with their families and communities, further damages the fragile balance of their lives, removes them from their responsibility for their behavior, and then returns them ill-equipped to live a normal, crime-free life." (Watterson 23)
Die Frage ist in diesem Zusammenhang, ob es denn sinnvoll ist, Verbrechen, die von mißlichen Lebensumständen herrühren, mit Gefängnis zu bestrafen. Gleiches gilt wohl auch in Bezug auf drogenabhängige Frauen – sie sind meisten Opfer der widrigen Umstände ihres Lebens. Diesen Frauen sollte eher geholfen werden anstatt sie mit langen Gefängnisstrafen zu bestrafen.
c) Drogendelikte und der "War on Drugs"
Seit den 1980ern haben die Bundesregierung und die Regierungen der Einzelstaaten ihre Anstrengungen verstärkt, Verstöße gegen Drogengesetze aufzudecken und zu verfolgen, und Legislaturen veranlaßten die Gerichte, härtere Urteile zu verhängen. Die Bundesregierung und die Regierungen der Einzelstaaten finanzieren den "War on Drugs" mit je etwa $15 Milliarden und der Hauptanteil wird für Maßnahmen zur Reduzierung des Angebots wie die Durchsetzung der Drogengesetze durch die Polizei und den Unterhalt von Gefängnissen ausgegeben. (Szalavitz n.pag.) Der Drogenkrieg resultierte wie schon erwähnt darin, daß die Zahl der Strafgefangenen bedeutend anstieg und sich die Länge der Haftstrafen für verurteilte Drogentäter deutlich erhöhte – z.B. ist unter dem Bundesstrafrecht das "mandatory minimum" für erstmaligen Besitz von einem Gramm LSD oder fünf Gramm Crack fünf Jahre ohne Bewährung, und in New York ist das obligatorische Strafmaß für vier Unzen Drogen 15 Jahre bis lebenslänglich Gefängnis. (AI .../report/women-102.html, Fußnote 44) Die hohen Strafen scheinen im Hinblick auf das Verbrechen oft übertrieben zu sein, vor allem beim Besitz von Drogen für den Eigenbedarf und nicht zum Weiterverkauf.
Außerdem bekommen Frauen oft lange Strafen, weil sie entweder – unter dem Druck ihrer Männer – die Aussage verweigern oder der Anklage keine Beweise über die Machenschaften ihrer Ehemänner oder Lebensgefährten geben können – Männer scheinen generell gewillter, ihre Komplizen für mildere Strafen zu verraten als Frauen dies tun würden. Diejenigen, die Drogen im großen Stil verkaufen und Drogenschmuggel organisieren, sind meistens gut über die Höhe der Strafen für ihre Taten bewußt und haben außerdem Informationen anzubieten; diejenigen aber, die keine so bedeutende Rolle im Drogengeschäft spielen, haben auch keine nützlichen Informationen für die Anklage – "plea bargains" sind also eher den Schwerverbrechern als den Kleinkriminellen von Nutzen. Somit sind die meisten, die für Drogendelikte inhaftiert werden, Ersttäter, die Drogen besaßen, verkauften oder schmuggelten und dabei gewaltlos agierten – darunter viele Frauen. Szalavitz beschreibt folgenden Fall als typisch für Frauen im Drogengeschäft und ihre Verurteilung:
Serena Nunn, 28, is serving 14 years for her involvement in her boyfriend’s multimillion-dollar cocaine business. Serena’s role was little more than secretarial: She drove her boyfriend to the sites of drug deals and confirmed details on the phone. The government has tapes of her threatening a witness, but there is no evidence that she engaged in violence. A senior partner in the same business, however, a man who made millions from the operation and had been previously convicted of manslaughter and rape, received a sentence only half as long as Serena’s – just seven years. His sentence was reduced because he helped convict his own partner, Serena’s boyfriend. Serena’s refusal to testify against her boyfriend, even when his family suggested that she do so to help herself, cost her dearly. Szalavitz n.pag.
AI bringt ein weiteres Bedenken gegenüber "mandatory minimums" zur Sprache und faßt die Ergebnisse einer von Prof. Myrna Raeder verfaßten Studie zusammen:
The sentencing model [of the ‚gender-neutral‘ federal sentencing guidelines] placed women at a distinct disadvantage with respect to gender-specific characteristics, experiences and roles. The policy did not allow the court to consider as mitigating circumstances such factors as the role of single mothers in particular in caring for children; the minor role women play in many crimes; the abusive/coercive environments in which many women play these roles; and the lower recidivism rates for women. AI .../report/women-102.html
3. Demographische Struktur der weiblichen Gefängnispopulation
Während nach Schätzungen von 1998 (Greenfeld & Snell 7 Tab. 16) knapp zwei Drittel der verurteilten Frauen auf Bewährung Weiße sind, gehörten ebenso viele verurteilte Frauen in Gefängnissen Minderheiten an. In Lokalgefängnissen hält sich das Verhältnis zwischen Weißen und Schwarzen noch relativ die Waage; in Staatsgefängnissen bilden schwarze Frauen fast die Hälfte der Insassen; und in Bundesgefängnissen ist der Anteil der Weißen, Schwarzen und Latinos etwa jeweils ein Drittel, wobei der Anteil der Latinos im Vergleich zu Lokal- oder Staatsgefängnis doppelt so hoch ist.
Die meisten weiblichen Strafgefangenen sind relativ jung – etwa 41% sind zwischen 25 und 34 Jahre alt. In Bundes- oder Staatsgefängnissen liegt das Durchschnittsalter mit 34 ½ Jahren höher als in Lokalgefängnissen mit nur 31 Jahren. Während etwa 21% der Frauen in Lokalgefängnissen unter 24 Jahre alt sind, sind es in Bundes- oder Staatsgefängnissen nur etwa 11%; dafür sind nur 6% bzw. ganze 18% über 45 Jahre alt.
Ein großer Prozentsatz inhaftierter Frauen war nie verheiratet – etwa 43%; in Lokal- bzw. Staatsgefängnissen ist es nahezu die Hälfte aller Frauen. In Bundesgefängnissen ist der Anteil verheirateter Frauen mit 29% deutlich höher als in Lokal- oder Staatsgefängnissen mit nur 16%. Während in Staatsgefängnissen etwa 10% getrennt lebten und etwa 20% geschieden waren, sind die Anteile in Bundesgefängnissen gerade umgekehrt.
Der Bildungsstand der weiblichen Strafgefangenen ist in Lokalgefängnissen mit 45% ohne Highschool-Abschluß und 55% mit Highschool-Abschluß im Vergleich zu Staatsgefängnissen mit 44% bzw. 56% und Bundesgefängnissen mit 27% bzw. 73% am geringsten; außerdem ist der Anteil derer, die nie eine Highschool besuchten mit 12% in den Lokalgefängnissen und der Anteil derer, die ein College besucht haben mit 29% in den Bundesgefängnissen am höchsten. Im Vergleich zu männlichen Strafgefangenen hatten Frauen vor ihrer Inhaftierung schwierigere wirtschaftliche Lebensumstände; denn etwa 4 von 10 Frauen und 6 von 10 Männern waren vollbeschäftigt, 37% der Frauen und 28% der Männer verdienten weniger als $600 im Monat, und 30% der Frauen und nur 8% der Männer lebten von der Wohlfahrt. (Greenfeld & Snell 8) Eine nationale Studie von 1991 stellte fest, daß 53% der festgenommenen Frauen zum Zeitpunkt ihrer Festnahme arbeitslos waren verglichen mit 32% der Männer. (AI .../report/women-061.html)
4. Bundes- und Einzelstaatliche Frauengefängnisse
Ende 1997 identifizierte eine von der NIC durchgeführten Umfrage die Existenz von 108 staatlichen Gefängniseinrichtungen für erwachsene Frauen in den USA. 40 State Departments of Corrections (DOCs) unterhalten 92 Einrichtungen ausschließlich für Frauen; 10 DOCs mindestens 16 Einrichtungen für Männer und Frauen. Von den 50 DOCs haben 21 eine Einrichtung nur für Frauen; 19 haben mehr als ein Frauengefängnis (u.a. California, Michigan, Texas, Indiana, New Mexico, Virginia); sechs bringen Frauen ausschließlich in gemischten Einrichtungen unter (u.a. Alaska, Kansas, Maine, North Dakota, Vermont, West Virginia); und vier haben sowohl ein Frauengefängnis als auch mehrere gemischte Einrichtungen für weibliche Straftäter (Hawaii, Illinois, New Hampshire, Oregon). Das Federal Bureau of Prisons bringt Frauen hauptsächlich in sechs Einrichtungen unter. Sechs DOCs arbeiten vertraglich mit privaten Einrichtungen zusammen (Arkansas, Florida, Kentucky, Nevada, New Mexico, Texas). (DOJ, Current Issues, 1-2)
II. Debatten um Rehabilitation und Versorgung der Strafgefangenen
Im folgenden Abschnitt möchte ich näher auf die konkreten Probleme in Frauengefängnissen eingehen – besonders im Hinblick auf die Unterschiede zu Männergefängnissen; denn zahlreiche Untersuchungen haben immer wieder festgestellt, daß weibliche Strafgefangene zu weniger Programmen Zugang haben und in schlechter ausgestatteten Einrichtungen untergebracht sind als männliche. Die Gründe dafür sind einmal die geringe Zahl der inhaftierten Frauen und die damit höheren Kosten für Programme und Einrichtungen, die den der Männergefängnisse gleichkommen würden, und zum anderen die Ausrichtung der Programme auf die Bedürfnisse von Männern, für die sie geschaffen wurden, ohne Berücksichtigung der weiblichen Bedürfnisse – wie pränatale und postnatale Gesundheitsversorgung, die Behandlung der Folgen von sexuellem Mißbrauch, dessen Umstände sich bei Frauen von den bei Männern deutlich unterscheiden, und die Behandlung von Drogenabhängigkeit, die bei Frauen oft andere Gründe hat als bei Männern. Trotz der Erkenntnis, daß die speziellen Bedürfnisse der Frauen in Programmen umgesetzt werden müssen, gibt es noch reichlich Defizite – besonders bei Berufsausbildung, Familienkontakten und Gesundheitsversorgung. Alle drei Bereiche sind für die Rehabilitation der weiblichen Strafgefangenen von elementarer Bedeutung. Nach einer von AI zitierten Studie von 1997 setzen die 52 befragten Gefängnisbehörden die Forderung nach frauenspezifischen Programmen recht schleppend um: 27 DOCs haben Programme gegen Drogenmißbrauch für Frauen; 19 haben Programme gegen häusliche Gewalt für Frauen; 9 haben Programme für Opfer von sexuellem Mißbrauch; 9 haben Spezialprogramme für Gesundheitserziehung für Frauen. Das Recht der Frauen nicht diskriminiert zu werden, schließt neben dem Geschlecht natürlich auch Rasse und sexuelle Orientierung mit ein. (AI .../report/women-103.html)
1. Ausbildungs- und Arbeitssituation
Hier geht es hauptsächlich um den Profit der Gefängnisindustrien und den Gewinn für den Staat, und weniger um die Rehabilitation der inhaftierten Frauen durch Berufsausbildung und das Erlernen sinnvoller Fähigkeiten. Watterson beschreibt die Situation folgendermaßen:
And while the price of locking up one person per year in prison could easily cover the costs at such prestigious universities as Harvard and Princeton, education is a tiny, irrelevant, or nonexistent part of the prison package. [...And] what most of us do not realize is that aside from employee salaries and administrative costs that com from tax money, prisoners contribute undetermined sums to the state economy through their work in big prison businesses. Watterson 225
Die Gefangenen bekommen für ihre Arbeit nichts oder nur wenig bezahlt, aber für Arbeitsanreize ist gesorgt:
They are ‘rewarded’ for their work with only a pittance [two dollar a day is the going rate in 1995...] and the incentive of a good work record, which may contribute to an earlier release on parole. In some state prisons and in federal prisons, certain jobs earn inmates work credits and ‘good time’ off their sentences. Watterson 225
Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Reinigungs- und Instandhaltungsarbeiten. Im Fall weiblicher Strafgefangener kommt noch hinzu, daß sie in reinen Frauengefängnissen auch für harte körperliche Arbeit eingesetzt werden. Watterson nennt z.B. das Be- und Entladen von Lastwägen. Auch in Chain Gangs sind sie zu finden. Was dagegen Ausbildungsprogramme betrifft, werden meist nur klassische Frauenberufe angeboten.
2. Inhaftierte Mütter
Im Rahmen der Befragungen von Strafgefangenen in Staats- und Bundesgefängnissen durch das Bureau of Justice Statistics, berichtete 1997 die Mehrheit der inhaftierten Frauen, Mutter von mindestens einem minderjähriges Kind zu sein – 65% der Frauen in Staatsgefängnissen und 59% der Frauen in Bundesgefängnissen. Das Durchschnittsalter der Kinder betrug 8 Jahre. Die Zahl der Mütter in Bundes- und Staatsgefängnissen wurde 1999 insgesamt auf 53.600 geschätzt; 1991 waren es schätzungsweise 29.500. Die deutliche Mehrheit befand sich in Staatsgefängnissen. Damit stieg die Zahl inhaftierter Mütter zwischen 1991 und 1999 um 82% und von den insgesamt 90.668 Frauen in Staats- und Bundesgefängnissen 1999 waren 59% Mütter. Sie hatten 1999 etwa 126.100 Kinder; 1991 waren es 63.700 Kinder. Das bedeutet einen Anstieg von 98%, da die Zahl der weiblichen Strafgefangenen seit 1990 um 106% anstieg – im Vergleich dazu stieg die Zahl der Männer nur um 75% und die Zahl ihrer Kinder deshalb nur um 58%. Die Mehrzahl der Mütter in Staats- und Bundesgefängnissen, nämlich 74%, gab 1997 an, vor ihrer Inhaftierung mit ihren Kindern zusammengelebt zu haben. Ihre Kinder befinden sich seitdem zu 29% beim Vater, zu 49% bei den Großeltern, zu 30% bei anderen Verwandten, zu 6% bei Pflegeeltern und zu 11% bei Freunden (oder sie wohnen bereits allein) – bei inhaftierten Vätern leben die Kinder zu 91% bei ihren Müttern. (Mumola, Incarcerated Parents, 2 Tab. 1-2 & 3 Tab. 4)
a) Isolation der Mütter von ihren Kindern
Die meisten Mütter in Staats- und Bundesgefängnissen hatten 1997 mindestens einmal wöchentlich Kontakt zu ihren Kindern. Dabei überwiegt der Telefon- oder Briefkontakt deutlich den persönlichen Kontakt durch Besuche. Während 69% wenigstens einmal im Monat mit ihren Kindern in Telefon- oder Briefkontakt standen, waren es nur 20%, die in dem Zeitraum von ihren Kindern besucht wurden – fast die Hälfte hatte sogar nie Besuch von ihren Kindern. Eine Ursache dafür liegt wohl an der Entfernung des Gefängnisses vom Wohnort der Kinder. Die Mehrheit, nämlich 73% der inhaftierten Eltern sind mehr als 100 Meilen von ihrem letzten Wohnort entfernt. (Mumola, Incarcerated Parents, 5 Tab. 6) Frauengefängnisse befinden sich oft in ländlichen Gebieten, die weit von den meist urbanen Wohnorten der Strafgefangenen entfernt sind. Und weiter:
These prisons are rarely on public transportation lines, and since the families of most prisoners are extremely poor, this distance causes substantial transportation problems. Without someone to take them, the trip is impossible for the children of prisoners. As a result, many women prisoners and their children are deprived of contact with each other. Watterson 213
Diese Umstände erschweren den Kontakt zu den Kindern und gefährdet die Aussicht auf eine erfolgreiche Familienzusammenführung nach der Haft. Außerdem bergen sie die Gefahr eines vollständigen Verlusts der Kinder; denn alle Staaten haben Gesetze, die es erlauben, die Rechte inhaftierter Eltern aufzuheben; vor allem, wenn die Mutter den Kontakt zu ihren Kindern und die Kontrolle über das Leben ihrer Kinder verliert – besonders wenn sie bei Pflegefamilien untergebracht sind– aber auch innerhalb der Familie. Zusätzlich verlieren sie in solchen Fällen die emotionale Bindung zu ihren Kindern
b) Schwangerschaften und Mutter-Kind-Programme
Weniger als die Hälfte der Staaten, die Gesetze haben, die ein Zusammenleben der Mutter mit ihren Kleinkindern erlauben, während sie einen Teil ihrer Haftstrafe verbüßt, bieten "community based facilities" dafür an. Viele Frauen kommen bereits schwanger ins Gefängnis – zw. 1997 und 1998 waren über 2.200 Schwangere inhaftiert und über 1.300 Babies kamen im Gefängnis zur Welt. (AI .../report/women-101.html) In mindestens 40 Staaten werden Neugeborene direkt nach der Geburt oder nach der Entlassung ihrer Mutter aus dem Krankenhaus von ihren Müttern getrennt. Ausnahmen sind, nach AI, Kalifornien (Community Prison Mother Program), New York, Nebraska, South Dakota und das Federal Bureau of Prisons (MINT – Mothers and Infants Together – Programm).
c) Besuchsprogramme als wichtige Rehabilitationsmaßnahme
Die erzwungene Trennung von Mutter und ihren Kindern, besonders nach der Geburt, ist für die Mutter oft traumatisch; denn sie sorgt sich in den meisten Fällen um das Wohlergehen ihrer Kinder. 1993 faßte das House of Representatives die Erkenntnisse einer Studie über den Schaden, den solche Trennungen anrichten, und die Vorzüge der Aufrechterhaltung von Familienbanden wie folgt zusammen:
Separation of children from their primary caretaker-parents can cause harm to children’s psychological well-being and hinder their growth and development; many infants who are born shortly before or while their mothers are incarcerated are quickly separated from their mothers, preventing the parent-child bonding that is crucial to developing a sense of security and trust in children; maintaining close relationships with their children provides a powerful incentive for prisoners to participate in and successfully benefit from rehabilitative programs; and maintaining strong family ties during imprisonment decreases recidivism. AI .../report/women-101.html
Die Aufrechterhaltung von Beziehungen durch regelmäßigen Kontakt zu ihren Kindern oder auch Partnern hilft Gefangenen, sich nach ihrer Haft wieder besser in die Gesellschaft einzufügen. Nur aufgrund von Sicherheitsvorkehrungen sollten Familienmitglieder nicht voneinander abgeschottet werden; denn Kinder sehen die Isolation von ihrer Mutter oft als Bestrafung an und geben sich die Schuld dafür. Nicht grundlos gehen die Vereinten Nationen noch einen Schritt weiter in ihrer Forderung: "The use of imprisonment for certain categories of offenders, such as pregnant women or mothers with infants or small children, should be restricted and a special effort made to avoid the extended use of imprisonment as a sanction for these categories." (AI .../report/women-101.html)
3. Defizite bei der medizinischen Versorgung
Frauenspezifische Versorgung bleibt in Gefängnissen meist auf der Strecke. Viele Frauen kommen bereits krank oder schwanger ins Gefängnis und mehreren Studien zufolge (z.B. des BJS) ist ihr Gesundheitszustand deutlich schlechter als der nicht inhaftierter Frauen, weil sie eher Faktoren wie Armut, Drogenmißbrauch und – durch Prostitution – den Risiken sexuell übertragbarer Krankheiten wie HIV ausgesetzt sind. Der physische und psychische Zustand vieler Strafgefangener wurde außerdem durch physischen und psychischen Mißbrauch im Kindes- oder Erwachsenenalter vor der Inhaftierung negativ beeinträchtigt. Sie leiden oft unter Traumas und post-traumatischen Streß. Andere Faktoren für ihren schlechten psychischen Gesundheitszustand sind u.a. unzureichende Gesundheitseinrichtungen mit psychologischer Betreuung in den Gemeinden, die gestiegene Inhaftierungsrate von drogenabhängigen Frauen sowie der Streß, der durch die Inhaftierung, den Verlust der Familie und des Sorgerechts für Kinder und die Überfüllung der Gefängnisse verursacht wird. (AI .../report/women-39.html)
a) Bereitstellung von medizinischer Versorgung
Die Zahl der Gefangenen, die unter gravierenden gesundheitlichen Problemen leiden, ist in den 1990ern deutlich gestiegen; wegen der wachsenden Zahl von Drogenabhängigen – als Konsequenz des "War on Drugs" – und unheilbar Kranker – aufgrund von HIV und Aids. Damit setzen sich die Probleme – wie mangelnder Zugang zu Gesundheitsversorgung, das Versäumen, ernsthaft kranke Häftlinge in angemessene Behandlung zu überweisen, Behandlungsverzögerungen oder das Versäumen, lebensrettende Medikamente an HIV- und Aidskranke zu verteilen – fort oder haben sich in manchen Fällen sogar deutlich verschlechtert. Amnesty International zitiert einen Anwalt, der die Situation wie folgt schildert: "The inadequacy of medical care [for women in U.S. prisons and jails] has had severe repercussions for women prisoners, leading in many cases to late-term miscarriages, untreated cancer and other life-threatening diseases, increased disability as a consequence of poor or nonexistent care and, in some instances, death." (AI .../report/women-40.html)
Besonders das Angebot an gynäkologischer Gesundheitsversorgung läßt, was ihre Angemessenheit angeht, oft sehr zu wünschen übrig – was eben in Fehlgeburten, Brustkrebs oder ähnlichem endet. Auch bei der Einnahme von Medikamenten sind die inhaftierten Frauen auf das angewiesen, was sie bekommen, denn eigene Medikamente, auch wenn sie von einem externen Arzt verschrieben wurden, sind nicht erlaubt.
Für diese Mängel in der Gesundheitsversorgung wird oft die Knappheit an medizinisch ausgebildeten Personal – mangels finanziellen Mitteln – verantwortlich gemacht, das die Forderungen einer wachsenden weiblichen Gefängnispopulation nach medizinischer Betreuung nicht mehr erfüllen kann. Die Konsequenzen dieser Personalknappheit sind u.a. "lengthy delays in obtaining medical attention, disrupted and poor quality treatment and lack of counselling services for women who require treatment for substance abuse and other disorders." (AI .../report/women-41.html) Außerdem kommt es aufgrund des Personalmangels zu Nachlässigkeit bei der Untersuchung von Neuankömmlingen und Feststellung ihres Gesundheitszustands; es gibt einen Mangel an medizinischer Überwachung von Patienten, die Medikamente einnehmen – was körperliche Schäden und Überdosen zur Folge haben kann; und, da Psychotherapeuten Mangelware sind, werden Häftlinge allzu oft mit Psychopharmaka ruhig gestellt. In zahlreichen Gefängnissen müssen die Insassen erst die Erlaubnis nicht medizinisch ausgebildeten Personals einholen, um einen Arzt aufsuchen zu können. Dies ist ein enormes Hindernis für den Zugang zu medizinischer Versorgung. Ablehnung aufgrund von Fehleinschätzungen oder Verzögerungen können in Notfällen verheerende Konsequenzen haben – z.B. späte Fehlgeburten oder sogar den Tod. (AI .../report/women-45.html) Ein Beispiel ist Annette Romos Erlebnis:
On the night of April 20th I started spotting (bleeding). I told the guard and she said medical was not in at that time of night and there was nothing she could do. As the night went on the bleeding got worse and so did my stomachache. I didn’t sleep all that night and when the guard passed by me I was crying and I told her the bleeding was getting worse and that I couldn’t stand the stomach cramps I was having.’ [The following day Annette Romo continued to bleed and in the afternoon she collapsed and was taken to hospital and immediately scheduled for surgery]. ‘...[...] It was the worst thing I have ever experienced. If they would have only helped me when I first asked all this would not have happened nor would I have had to lose my baby. [...]’. AI .../report/women-33.html.
Entgegen internationaler Standards, die eine kostenlose medizinische Behandlung in Gefängnissen vorschreiben, verlangen viele US Gefängnisse eine Gebühr für medizinische Leistungen, mit der Begründung, daß Strafgefangene davon abgehalten werden sollen, unnötige Leistungen in Anspruch zu nehmen. Aber Gebühren schrecken womöglich besonders arme Häftlinge auch in ernsteren Fällen von einem Arztbesuch ab, was ihren Zugang zur Gesundheitsversorgung sehr beeinträchtigt. (AI .../report/women-46.html)
b) Behandlung psychischer Erkrankungen
AI wurde immer wieder berichtet, daß Gefängnisse gewöhnlich nur für akute psychische Störungen gerüstet sind und meist nur eine medikamentöse Behandlung anzubieten haben. So wird Psychopharmaka als Ersatz für Psychotherapie eingesetzt, da es an Therapieräumen und geschultem Personal mangelt. AI zitiert Dr. Terry A. Kupers, einen Psychotherapeuten aus Kalifornien, der die Konsequenzen dieser Mangelsituation wie folgt sieht: "Dr. Kupers warns that unless facilities are able actively to identify women who have been abused and to provide services to assist them, these women are more likely to leave jails and prisons and ‘return to the kinds of abusive relationships that led to their law-breaking and imprisonment’." (AI .../report/women-43.html)
Abgesehen von der Tatsache, daß es kaum Therapiemöglichkeiten in Gefängnissen gibt, wird Psychopharmaka auch in Fällen eingesetzt, bei denen psychiatrischen Störungen im eigentlichen Sinn keine Rolle spielen – z.B. um Frauen, die mit dem Streß der Inhaftierung nicht zu Rande kommen, ruhig zu stellen. Es gab auch Fälle, in denen Frauen – sogar bei ihren Gerichtsverhandlungen – so stark unter dem Einfluß von Psychopharmaka standen, daß sie nicht mehr in der Lage waren, richtig zu sprechen. Außerdem erhöht die Verabreichung bewußtseinsverändernder Drogen die Gefahr von sexuellem Mißbrauch für Frauen erheblich. (AI .../report/women-44.html)
c) Behandlung von Drogenabhängigkeit
Viele der wegen Drogendelikten Inhaftierten sind selbst drogenabhängig und bräuchten eine Drogentherapie. Aber es besteht eine große Lücke zwischen den Angeboten und der Nachfrage für Drogenbehandlungen – das Angebot hinkt der steigenden Nachfrage hinterher. Dennoch bekamen nur 20% der Frauen in Staatsgefängnissen und nur 13% der Frauen in Bundesgefängnissen 1997 eine Drogenbehandlung seit ihrer Inhaftierung. Aber dafür war die Beteiligung der Frauen an Selbsthilfegruppen und ähnlichem mit 32% in Staats- und mit 25% in Bundesgefängnissen deutlich höher. (Mumola, Substance Abuse, 13 Tab. 14) Trotzdem wird sich erst im Laufe der Zeit zeigen, ob mehr Angebote für die zukünftig wohl weiter anwachsende Nachfrage geschaffen werden kann.
III. Debatten um Verletzungen von Menschenrechten
In diesem Abschnitt geht es im allgemeinen um die Menschenwürde der inhaftierten Frauen und wie sie in amerikanischen Frauengefängnissen durch Erniedrigungen, Demütigungen, harten Disziplinarmaßnahmen wie Einzelhaft oder andere Formen von Bestrafung und sexuellen Mißbrauch verletzt wird.
1. Diskriminierung durch das Gefängnis bzw. Gefängnispersonal
a) Zwangsabhängigkeit, Erniedrigung und Demütigung
Die Erniedrigung und Entwürdigung der Frauen, ob verurteilt oder nicht, beginnt schon bei der Ankunft im Gefängnis. Watterson zitiert den Kommentar einer Gefangenen: "They try to strip you from the very first minute. They try to strip you of any dignity or self-respect you have as a women. When they brought me in county jail, the first thing they did was take my wedding ring and my earrings. Then they striped me stark naked and made me jump up and down on the floor in a squat position – while they all stood around watching. They have to forget we’re human beings to treat us that way." (Watterson 68)
Es wird immer wieder behauptet, daß inhaftierte Frauen im Gegensatz zu Männern milde wie "Babies" behandelt werden. Aber diese Behauptung ist wohl inmitten der Zwangssituation, in der sie sich befinden, eine Fehleinschätzung; denn Babies werden nicht in Zellen eingesperrt, in Isolation gehalten, zur Arbeit gezwungen, fürs Lachen bestraft oder vernachlässigt, wenn sie krank sind. Gefängnisse versuchen Leben, Einstellungen und Verhalten der Gefangenen so zu regulieren wie bei Kleinkindern. Watterson vergleicht deshalb die Art und Weise der Behandlung von Gefangenen in amerikanischen Gefängnissen mit der Beziehung zwischen Eltern und ihren Kindern – eine sehr extreme und grausame Form dieser Beziehung.
Institutions that control the lives of people confined in them have accepted the role of parents. People confined in these institutions are forced into childlike status by the fact of their incarceration and isolation. [...] Authorities have total power over the lives of the people they govern. [...] We would call parents who treated their children in the manner described above as cruel and abusive, and we would refer to their children as neglected and battered. [...] Forced dependency also is illogical, especially when we expect people to come out of prison as independent, law-abiding, responsible citizens. Our prison system strips people of responsibility, independence, human contact, and dignity. It is a punitive system that traps many people into roles and fosters crime. Watterson 79
Im Gegensatz dazu sieht die Ehefrau von Joe Arpaio – des Sheriffs von Maricopa County in Arizona, der nach eigener Aussage das härteste Gefängnis in den USA unter sich hat – das Verhältnis ihres Mannes zu den Häftlingen in seinem Gefängnis weniger kritisch: "Mein Mann ist ein Teddybär. Er ist ein wunderbarer Mensch und hat so ein gutes Herz. Nein, ich kann nicht behaupten, daß er ein harter Mensch ist. Es ist eher eine Art harter Liebe. Er hat so viel Liebe für die Häftlinge. Und ich denke, für ihn sind die Gefangenen so etwas wie kleine Kinder, die man auf den rechten Weg bringen muß. Er ist nicht gemein zu ihnen. Er glaubt einfach, daß sie eine Bestrafung nötig haben, auch wenn das die Leute nicht gerne hören. Aber es ist doch so: wenn Kinder, was Verbotenes machen, dann schickt man sie doch auch mal ohne Fernsehen ins Bett. Er möchte diesen Menschen Disziplin beibringen; denn offensichtlich haben sie das nie gelernt." (Trench, Ein Mann räumt auf)
"Sheriff Joe" zwingt z.B. alle Häftlinge, Männer wie Frauen, dazu, rosa Unterwäsche – die Farbe von kleinen Mädchen – und Sträflingskleidung zu tragen, auf der hinten "Sheriff’s Inmate" steht. Er läßt ihnen nur verfallenes Essen zukommen und gibt mehr Geld pro Tag für einen seiner Spürhunde aus, als für einen Häftling.
b) Disziplinarmaßnahmen: "Restraints" und "Solitary Confinement"
In sämtlichen amerikanischen Gefängnissen werden inhaftierte Frauen, die entweder schwanger, kurz vor der Geburt oder krank sind, auf dem Weg zum und im Krankenhaus mit Handschellen und Fußfesseln versehen, obwohl Transporte in gesicherten Fahrzeugen durchgeführt und im Krankenhaus Wachen postiert werden. Gebärende Frauen werden an ihr Bett gekettet, können nicht aufstehen und im Notfall kommt es zu lebensgefährlichen Verzögerungen auf dem Weg in den OP. In den Tagen nach der Geburt erfahren die Frauen Traumas und Demütigungen durch die Tatsache, daß sie in öffentlichen Krankenhäusern immer mit Fußfesseln herumlaufen müssen. Die "restraints" werden nur auf Veranlassung eines Arztes abgenommen, wenn sie die medizinische Behandlung beeinträchtigen oder der Gesundheit einer Frau schaden. Allerdings berichtet AI von Fällen, in denen entweder kein Arzt zugegen war, oder die Wache mit dem Schlüssel für die Schellen fehlte, oder diese nicht bereit war, die Fesseln zu lösen. "Jails and Prisons use restraints on women as a matter of course, regardless of whether a woman has a history of violence [...]; regardless of whether she has ever absconded or attempted to escape [...]; regardless of her state of consciousness." (AI .../report/women-27.html) Der routinemäßige Gebrauch von Hand- und Fußschellen verstößt nicht gegen amerikanisches Strafrecht; aber gegen internationale Menschenrechtsstandards, die die USA respektieren sollte:
Instruments of restraint, such as handcuffs, chains, irons and strait-jacket, shall never be applied as a punishment. Furthermore, chains or irons shall not be used as restraints. Other instruments of restraint shall not be used except in the following circumstances: (a) As a precaution against escape during a transfer [...]; (b) On medical grounds by direction of the medical officer; (c) By order of the director, if other methods of control fail, in order to prevent a prisoner from injuring himself or others or from damaging property [...]. Rule 33, UN Standard Minimum Rules. In: HRW 333)
Die Art der "restraints" und die Umstände ihres Einsatzes können zu ihrem Mißbrauch führen. In einigen der schwersten Fälle von Mißhandlungen wurde von einem sogenannten "restraint chair" Gebrauch gemacht, auf dem Gefangene an Armen und Beinen gefesselt, und mit Riemen über Brust und Schultern fixiert werden. AI berichtet von Fällen, die sich zwischen 1995 und 1997 im Sacramento County Jail, Kalifornien, ereignet haben:>
Many of the victims had masks held over their faces while being placed in the chair or were hooded. They were denied bathroom facilities, food and water, and were subjected to taunts and sexually derogatory remarks by guards. Some of the victims are reported to have suffered serious injuries as a result of being held in the chair in straps and shackles which had deliberately been pulled too tight. AI .../report/women-29.html
Auch der Einsatz von Elektroschocks birgt die Gefahr des Mißbrauchs; denn sie können vom Personal nicht nur zur Verteidigung, sondern auch als Druckmittel eingesetzt werden; und die gängige Praxis Strafgefangene aufgrund von Verstößen – selbst bei geringen – gegen die Gefängnisordnung in Einzelhaft zu isolieren, könnte in vielen Fällen als ein Verstoß gegen internationales Recht angesehen werden:
31. Corporal punishment, punishment by placing in a dark cell, and all cruel, inhuman or degrading punishment shall be completely prohibited as punishments for disciplinary offenses. 32 (1) Punishment by close confinement or reduction of diet shall never be inflicted unless the medical officer has examined the prisoner and certified in writing that he is fit to sustain it. [...] (3) The medical officer shall visit daily prisoners undergoing such punishments and shall advise the director if he considers the termination or alteration of the punishment necessary on grounds of physical or mental health. Rules 31-32, UN Standard Minimum Rules. In: HRW 333
Watterson beschreibt die Umstände einer Einzelhaft und welche Auswirkungen sie auf das seelische Wohlergehen der isolierten Frauen hat:
Getting ‘locked up’ is a common occurrence for women prisoners [...]. All prisoners are familiar with the ‘bing’, ‘hole’ or ‘strip cell’. In every jail and prison I’ve visited, these cells are windowless and bare. Some have one thin, dirty, and bloodstained mattress on the floor. Some have no mattress. Some jails provide blankets for women confined, some do not. In some quarters, women locked in solitary are allowed to wear prison shifts; in others they are allowed to wear only their underwear or are stripped naked. [...] Food is passed into the room two or three times a day between the bottom of the dusty door and the unwashed floor. [...] Women often say they are afraid they will lose their minds [...]. Women with severe emotional difficulties sometimes try to slash their wrists [...]. Often they are kept even longer in solitary for having tried to hurt themselves. Watterson 91-92
2. Sexueller Mißbrauch
In einer Studie von Human Rights Watch – ähnlich wie in dem Bericht von Amnesty International – wurde das Problem des sexuellen Mißbrauchs weiblicher Strafgefangener durch männliches Gefängnispersonal in elf Staatsgefängnissen (in Kalifornien, Georgia, Illinois, Michigan, New York und Washington D.C.) in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren zwischen März 1994 und November 1996 untersucht. Danach besteht das Problem konkret in der Abgeschlossenheit des Gefängnisses: denn ein Entkommen der Frau vor ihrem Peiniger ist im Gefängnis nicht möglich, Beschwerde- und Untersuchungsverfahren sind oft ineffektiv, das Gefängnispersonal wird für sexuellen Mißbrauch kaum zur Rechenschaft gezogen und das Problem wird in der Öffentlichkeit kaum zur Kenntnis genommen. Sexuelles Fehlverhalten seitens des männlichen Personals nimmt diverse Formen an: von verbalen sexistischen Erniedrigungen und Belästigungen über Voyeurismus – z.B. wenn sich Gefangene entkleiden – und Intimberührungen – z.B. bei Leibesvisitationen – bis zu sexuellem Mißbrauch und Vergewaltigung. Als Druckmittel dienen die Anwendung oder Androhung von physischer Gewalt oder die Darbietung oder Verwehrung von Gütern und Privilegien. Auch die Gegenseitigkeit sexueller Beziehungen ohne Gewalt oder materielle Vergütung sollte auf Grund der immanent ungleichen Machtverhältnisse bezweifelt werden.
a) Umsetzung internationaler und nationaler Bestimmungen
Bevor ich konkret auf die Ursachen für und die Reaktionen auf sexuelle Übergriffe im amerikanischen Frauenstrafvollzug eingehe, möchte ich kurz auf die internationalen Menschenrechte eingehen, die im Hinblick auf die Rechte weiblicher Strafgefangener relevant sind, und feststellen, inwieweit die USA diesen Verträgen und Bestimmungen nachkommen; denn obwohl die USA einen bedeutenden Teil zur Entwicklung internationaler Standards beitrugen, haben sie es versäumt wichtige Menschenrechtsverträge zu ratifizieren, haben sich das Recht vorbehalten wichtige Maßnahmen ratifizierter Verträge nicht umzusetzen und haben ihren Bürgern versagt, Beschwerden über Verletzung ihrer Menschenrechte vor internationale Kontrollinstanzen zu bringen.
Der International Covenant on Civil and Political Rights (ICCPR) garantiert die grundlegenden Bürgerrechte eines jeden einzelnen. Da die USA diesen Vertrag ratifiziert haben, sind sie rechtlich an folgende, für den Frauenstrafvollzug relevante Bestimmungen gebunden: "The right not to be subjected to torture or cruel, inhuman or degrading treatment or punishment (Article 7); the right of any detained person to be treated with humanity and with respect for the inherent dignity of the human person (Article 10); the right to privacy without arbitrary interference (Article 17)." (AI .../report/women-002.html)
Die Convention on Torture, die die USA ebenfalls ratifiziert haben, fordert die Regierungen auf, Folter im Gesetz und in der Praxis zu verbieten und zu bestrafen. "Governments must investigate whenever there are reasonable grounds to believe that an act of torture or cruel, inhuman or degrading treatment or punishment has been committed, and must bring those responsible to justice." (AI .../report/women-01.html) Vergewaltigung gilt unter diesem Vertrag als Folter. In beiden Fällen behielten sich die USA das Recht vor, bestimmte Maßnahmen nicht umzusetzen oder ihre Anwendung einzuschränken, weil sie von der US-Verfassung bereits abgedeckt werden. Die Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women (CEDAW), die zahlreiche Rechte und Freiheiten enthält, die besonders für inhaftierte Frauen von Bedeutung sind, wie etwa das Recht, nicht diskriminiert so werden oder das Recht auf Gesundheitsversorgung, wurde von den USA bis heute nicht ratifiziert.
Nach internationalem Recht ist also die Vergewaltigung eines Gefängnisinsassen gleichzusetzen mit Folter, und andere Formen von sexuellem Mißbrauch verstoßen gegen das Verbot von "cruel, inhumane or degrading treatment or punishment". Zusätzlich verstößt sexueller Mißbrauch auch gegen das Recht auf Menschenwürde und Privatsphäre im ICCPR.
Auch nationales Recht in Form des vierten und achten Zusatzes der US-Verfassung – also der Gewähr einer eingeschränkten Privatsphäre und den Schutz vor grausamer Bestrafung – fordert Staaten dazu auf, "custodial sexual misconduct" zu verhindern und zu bestrafen. Unter amerikanischen Recht sind Vergewaltigung und andere Formen von erzwungenem Sexualkontakt durch das allgemeine Strafrecht verboten. AI berichtet, daß 36 Staaten, D.C. und die Bundesregierung Gesetze haben, die sexuelle Beziehungen zwischen Personal und Häftlingen ausdrücklich verbieten; 13 Staaten haben keine solchen Gesetze. 1998 wurde daher der Violence Against Women Act dem Kongreß vorgelegt, um durch die Androhung finanzieller Strafen, die Verabschiedung solcher Gesetze in diesen Staaten voranzutreiben. (AI .../report/women-23.html)
b) Bedingungen für und Reaktionen auf sexuellen Mißbrauch
In den USA ist es Männern erlaubt, in Frauengefängnissen Positionen zu bekleiden, die sie in ständiger physischer Nähe zu den weiblichen Strafgefangenen ausüben. In den UN Standard Minimum Rules sind Männer von diesen Positionen weitgehend ausgeschlossen:
53. [...] (2) No male member of the staff shall enter the part of the institution set aside for women unless accompanied by a woman officer. (3) Women prisoners shall be attended and supervised only by women officers. This does not, however, preclude male members of the staff, particularly doctors and teachers, from carrying out their professional duties in institutions or parts of institutions set aside for women. Rule 53, UN Standard Minimum Rules. In: HRW 338
Seit dem Civil Rights Act von 1964 ist es Arbeitgebern untersagt, qualifizierte Bewerber aufgrund ihres Geschlechts abzulehnen, außer es wäre für die spezifische Arbeit relevant. Dieser Standard wurde von US-Gerichten hinsichtlich der Beschäftigung in Gefängnissen nicht anerkannt und sämtliche bis dato bestehenden Beschränkungen für männliche Angestellte im Frauenstrafvollzug aufgehoben. Heute übersteigt die Zahl der Männer die Zahl ihrer weiblichen Kollegen in den etwa 170 Staatsgefängnissen für Frauen zwei oder sogar drei zu eins. Aber Anti-Diskriminierung geht mangels starker Schutzmaßnahmen gegen sexuellen Mißbrauch oft auf Kosten der Grundrechte der Gefangenen; außerdem fehlt es an Schulungen für das Personal sowie an der Information der Gefangenen über Verbote von sexuellem Mißbrauch im Gefängnis. Generell ist die Bewachung inhaftierter Frauen gesetzlich erlaubt, aber die Durchführung von "strip searches" und intimen Leibesvisitationen durch Männer ist verboten.
Auch wenn das Verhalten eines Wärters gegen die Gefängnisregeln oder sogar gegen das Strafgesetz verstößt, sehen die meisten Opfer von einer Beschwerde ab, weil ihre Anschuldigungen weniger glaubwürdig erscheinen als die Verleugnung des Täters. US-Gefängnisse haben verschiedene Vorgehensweisen, um mit Beschwerden über sexuellen Mißbrauch umzugehen – interne, offizielle oder sogar strafrechtliche Untersuchungsverfahren. Manche Staaten und das Federal Bureau of Prisons haben spezielle Maßnahmen im Umgang mit Beschwerden und zur Verhinderung von sexuellem Mißbrauch geschaffen, die u.a. Telefon-Hotlines und Personalschulungen beinhalten. Aber viele inhaftierte Frauen beschweren sich aus folgenden Gründen nicht: einmal ist da die Schwierigkeit, eine Anschuldigung zu beweisen, besonders wenn der einzige Beweis die Aussage der Gefangenen ist; zum anderen könnte eine Gefangene, die sich beschwert hat, in Schutzhaft genommen werden, während der Vorfall untersucht wird, und viele Gefangenen empfinden das als Strafe; und schließlich haben viele Angst vor Vergeltung und weiterem Mißbrauch, da Beschwerden oft nicht vertraulich genug behandelt werden.
IV. Ausblick
Da wohl die Zahl der weiblichen Strafgefangenen aller Voraussicht nach auch zukünftig weiter ansteigen wird, wäre nur zu hoffen, daß sich für sie die Zustände in den amerikanischen Frauengefängnissen in den nächsten Jahren deutlich verbessern, damit sie wenigstens nach Verbüßung ihrer Haftstrafe soweit rehabilitiert sind, um sich wieder in die Gesellschaft integrieren zu können. Dieses Ziel könnte womöglich aber noch eher durch alternative Maßnahmen, anstelle von Haftstrafen, erreicht werden – z.B. durch eine staatliche Finanzierung von Therapieeinrichtungen für Drogenabhängige und Frauen mit psychischen Problemen aufgrund ihrer desolaten Lebensumstände. Dies ist vor allem hinsichtlich des Fehlschlagens des "War on Drugs" vermehrt in der Diskussion; denn nachdem nichts gegen das Drogenangebot getan werden konnte, könnte man es ja mal mit einer Eindämmung der Nachfrage versuchen. Allerdings stehen die Chancen für solch eine Entwicklung traditionell eher schlecht. Die Angst vor Steuererhöhungen ist dafür zu groß und das Interesse an dem Wohlergehen und der Zukunft von Häftlingen zu gering.
Bibliographie
Bücher
Human Rights Watch Women`s Rights Project. All Too Familiar: Sexual Abuse of Women in U.S. State Prisons. New York, Washington, London, Brussels: Human Rights Watch, 1996.
Watterson, Kathryn. Women in Prison: Inside the Concrete Womb. Rev. Ed. Boston: Northeastern University Press, 1996.
Internetquellen
Amnesty International USA. Not Part of My Sentence: Violations of the Human Rights of Women in Custody. Rights for All: Amnesty International’s Campaign on the United States of America. 1999. 7.2.2001
Beck, Allen J. et. al. Correctional Populations in the U.S., 1997. Bureau of Justice Statistics (NCJ 177613). Nov. 2000. 12.2.2001
Beck, Allen J. Prisoners in 1999. Bureau of Justice Statistics Bulletin. Aug. 2000. 12. Feb. 2001
Gilliard, Darrell K. and Allen J. Beck. Prisoners in 1997. Bureau of Justice Statistics Bulletin. Aug. 1998. 22.4.2001 http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/pub/pdf/p97.pdf
Greenfeld, Lawrence A. and Tracy L. Snell. Women Offenders. Bureau of Justice Statistics Special Report. Dec. 1999. 27.2.2001 http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/pub/pdf/wo.pdf
Mumola, Christopher J. Incarcerated Parents and Their Children. Bureau of Justice Statistics Special Report. Aug. 2000. 12.2.2001 http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/pub/pdf/iptc.pdf
Mumola, Christopher J. Substance Abuse and Treatment, Federal and State Prisoners, 1997. Bureau of Justice Statistics Special Report. Jan. 1999. 14.3.2001 http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/pub/pdf/satsfp97.pdf
Snell, Tracy L. Women in Prison: Survey of State Prison Inmates, 1991. Bureau of Justice Statistics Special Report. March 1994. 22.4.2001 http://www.ojp.usdoj.gov/bjs/pub/pdf/wopris.pdf
Sourcebook of Criminal Justice Statistics, 1999. Section 6. 22.4.2001 http://www.albany.edu/sourcebook/1995/pdf/section6.pdf
Szalavitz, Maia. "US: War On Drugs, War On Women." On the Issues Magazine Winter 1998: n. pag. 16.3.2001 http://www.mapinc.org/drugnews/v99.n001.a06.html
U.S. Department of Justice. Current Issues in the Operation of Women’s Prisons. National Institute of Corrections Information Center. Longmont, Colorado. Sep. 1998. 27.2.2001 http://www.nicic.org/pubs/1998/014784.pdf
Sonstige Quellen
Ein Mann räumt auf: Die gnadenlosen Methoden des Sheriff Joe. (Buch u. Regie) Marianne Trench. Intercon Production New York i.A. des ZDF, 2001.
|